Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920
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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 920 in Nieder-Eschbach soll Flächen für Wohnungsbau schaffen und sichern, um Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Es wird angestrebt, seniorengerechtes Wohnen zu integrieren, ohne die Flexibilität für andere Wohnformen einzuschränken.
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Am Hollerbusch — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 129508.12.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Hollerbusch per E-MailStellungnahme des Magistrats
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch sollen insbesondere Flächen für Wohnungsbau geschaffen und planungsrechtlich gesichert werden. Dabei ist es das Ziel Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. So sind gemäß Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung unter anderem Flächen für den geförderten Wohnungsbau und für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen vorzusehen.
Zur Verwirklichung der genannten Ziele ist vorgesehen im überwiegenden Teil des Plangebietes allgemeine Wohngebiete auszuweisen. Diese Festsetzungen schließen Formen des senior:innengerechten Wohnens ein. Im Bebauungsplangebiet ebensolche Flächen explizit auszuweisen ist insofern nicht erforderlich. Zudem erscheint es nicht zielführend durch eine Festlegung auf senior:innengerechtes Wohnen Spielräume für andere beziehungsweise unterschiedliche Wohnformen, die auch oder gerade für die Bevölkerungsgruppe der Älteren attraktiv sind, zu begrenzen.
Bei späteren Anfragen privater Eigentümer und möglicher Betreiber für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage oder von seniorengerechten Wohnungen sind das Stadtplanungsamt beziehungsweise die Bauaufsicht beratend tätig. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die Genehmigungsfähigkeit sind bei entsprechenden Vorhaben im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2023OFOF 217/15Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. März 2023OMOM 3701Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisenDirektanregung
- 26. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1372Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab