Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1363
Betreff: Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbinden Die Kaiserleipromenade im jetzigen Ausbaustand einschließlich eines südlich angrenzenden ca. 6 Meter breiten Grünstreifens liegt im Eigentum der Stadt Offenbach auf Offenbacher Gemarkung. Die anschließenden Flächen gehören der Deutschen Bahn und einem privaten Eigentümer auf Frankfurter Gemarkung. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 887, der sich noch im Verfahren befindet, werden sich die baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort noch verändern. In diesem Zusammenhang werden die festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich geordneter Stellplätze im Straßenraum baulich hergestellt. Überprüfungen durch die Stadtpolizei vor Ort ergaben, dass lediglich ein in diesem Bereich abgestelltes Fahrzeug nicht zugelassen war. Durch die Streife wurde ein schriftlicher Hinweis mit der Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeuges angebracht. Bei einer Nachkontrolle war das betreffende Fahrzeug bereits entfernt. Die übrigen Fahrzeuge waren alle zugelassen. Eine Gefahr für die Umwelt durch auslaufende Betriebsstoffe war zu keiner Zeit gegeben. Grundsätzlich sind in diesem Bereich keine Maßnahmen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zulässig, da es sich bei der betreffenden Fläche nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Im Bereich des Grünstreifens wurden überdies größere Mengen Unrat festgestellt. Da dieser Bereich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach fällt, wurde veranlasst, dass der Unrat über die Stadt Offenbach entsorgt wird. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2013MM 93Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 12. Juni 2013OFOF 636/5Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2013OMOM 2344Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenDirektanregung
- 6. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1363Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab