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Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 93

Betreff: Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1170 (M 228)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 28.10.2011 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 19.12.2011 bis 23.01.2012 durchgeführt worden sind.
  2. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
  3. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat auch im westlichen Plangebiet eine fuß- und radverkehrstaugliche Verbindung zwischen der Ortslage Oberrad und dem Kaiserlei-Gebiet anstrebt. Sofern sich hierfür eine tragfähige Lösung findet, soll hierfür über ein gesondertes Verfahren Baurecht hergestellt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE . Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1 (ca. 4,1 MB) Anlage 2_Begr (ca. 2,8 MB) Anlage 3_Textt (ca. 18 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2013, OF 636/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2013Sie sind hier
    MM 93Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 12. Juni 2013OFOF 636/5Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 28. Juni 2013OMOM 2344Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenDirektanregung
  4. 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1363Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 21 · 24.06.2013
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömerFreie WählerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 21 · 25.06.2013
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömerFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 22 · 28.06.2013
TO I, TOP 41
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2344 2013 1. Der Vorlage M 93 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 636/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
FAG
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FAG zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 02.07.2013
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 04.07.2013
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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