Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbinden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2344 entstanden aus Vorlage: OF 636/5 vom 12.06.2013
Betreff: Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbinden Vorgang: M 93/13 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die illegal abgestellten Schrottfahrzeuge auf der Fläche "Wildes Parken" des Bebauungsplans Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - gegenüber der Kreuzung Budapester Straße/Kaiserlei-Promenade entfernt werden und dass die Fläche künftig gegen das Abstellen von Fahrzeugen, z. B. durch Baumstämme, gesichert wird.
Begründung: Die oben genannte Fläche wird offenbar nicht nur kurzzeitig zum Parken genutzt, sondern um dauerhaft Schrottfahrzeuge zu entsorgen. Diese ohnehin illegale Praxis ist dort besonders bedenklich, weil die Fläche nicht versiegelt ist, sodass austretende Schadstoffe in den Boden und in das Grundwasser gelangen können. Es besteht daher sofortiger Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2013MM 93Bebauungsplan Nr. 887 - Kaiserlei-Promenade - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 12. Juni 2013OFOF 636/5Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2013Sie sind hierOMOM 2344Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenDirektanregung
- 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1363Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats