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Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass das illegale Dauerparken in der Fußgängerzone der Fahrgasse/Reineckstraße trotz erlaubtem Be- und Entladen von 5:00 bis 11:00 Uhr nicht vollständig unterbunden werden kann. Die häufig wechselnden Verkehrsteilnehmenden und die niedrige Sanktionshöhe führen dazu, dass die Kontrollen der Verkehrspolizei nicht die gewünschte Wirkung zeigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

In der Fußgängerzone der Fahrgasse/Reineckstraße ist das Be-und Entladen von 5:00 Uhr bis 11:00 Uhr erlaubt, entsprechend darf der Bereich dazu auch befahren werden. Nach 11:00 Uhr erfolgt eine Überwachung nahezu täglich zu unterschiedlichen Uhrzeiten.

Kontrollen durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei sind repressive Maßnahmen, bei denen bereits begangenes falsches Parkverhalten geahndet wird. Diese sind besonders dann zielführend, wenn die Verkehrsteilnehmenden aufgrund der ausgestellten Verwarnungen reagieren und aus den Fehlern lernen. Sofern jedoch - wie im Bereich der Fahrgasse/Reineckstraße - eine ständig wechselnde Personengruppe vorliegt, können auch nochmals intensivierte Kontrollen keine Wirkung erzielen, weil ständig andere Fahrzeuge angetroffen werden.

Es gilt hier auch zu bedenken, dass die Sanktionshöhe, die im europäischen Vergleich noch immer äußerst niedrig ist, keinen abschreckenden Effekt hat und von vielen billigend in Kauf genommen wird. Das ordnungswidrige Parken in diesem Bereich kann demnach nicht durch die Überwachungskräfte gänzlich unterbunden werden.

Die Fußgängerzone ist eindeutig beschildert. Es handelt sich daher um ein bewusstes Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2022OFOF 310/1Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Februar 2022OMOM 1583Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!Direktanregung
  3. 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1359Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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