Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Unmöglichkeit, eine Auswertung der Zweitwohnungen nach Ortsbezirken vorzunehmen. Dies liegt an systemtechnischen und personellen Einschränkungen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle gemeldeten Zweitwohnungen steuerpflichtig sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Kassen- und Steueramt ist es systembedingt und programmtechnisch nicht möglich, eine Auswertung der Zweitwohnungen getrennt nach Ortsbezirken vorzunehmen. Eine händische Auswertung ist aufgrund der knappen Personalressourcen ebenfalls nicht möglich.
Im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer ist darauf hinzuweisen, dass nicht jede als Neben- bzw. Zweitwohnung gemeldete Wohnung auch der Zweitwohnungssteuerpflicht unterliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2023OFOF 248/8Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Januar 2023OMOM 3485Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Direktanregung
- 10. November 2023STST 2326Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 5. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 1357Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab