Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung im Ortsbezirk 8 haben.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2023OFOF 248/8Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Januar 2023OMOM 3485Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Direktanregung
- 10. November 2023Sie sind hierSTST 2326Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 1357Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab