Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8 zu prüfen und zu berichten. Dies ist wichtig, da seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2019 valide Zahlen erwartet werden. Ziel ist es, eine transparente Grundlage für zukünftige Entscheidungen in diesem Bereich zu schaffen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch der Zweitwohnungsanteil gemessen am Gesamtwohnungsbestand im Ortsbezirk 8 ist.
Begründung
Seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer im Jahre 2019 sollten mittlerweile valide Zahlen vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2023OFOF 248/8Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3485Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Direktanregung
- 10. November 2023STST 2326Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 1357Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 21-1