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Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
78 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8 zu prüfen und zu berichten. Dies ist wichtig, da seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2019 valide Zahlen erwartet werden. Ziel ist es, eine transparente Grundlage für zukünftige Entscheidungen in diesem Bereich zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch der Zweitwohnungsanteil gemessen am Gesamtwohnungsbestand im Ortsbezirk 8 ist.

Begründung

Seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer im Jahre 2019 sollten mittlerweile valide Zahlen vorliegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2023OFOF 248/8Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Januar 2023Sie sind hier
    OMOM 3485Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8
    Direktanregung
  3. 10. November 2023STST 2326Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
  4. 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 1357Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 24 · 19.10.2023
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 21-1

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