Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat den Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8 prüft und berichtet. Dies ist wichtig, um valide Zahlen seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2019 zu erhalten.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wie hoch der Zweitwohnungsanteil gemessen am Gesamtwohnungsbestand im Ortsbezirk 8 ist.
Begründung
Seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer aus dem Jahre 2019, sollten mittlerweile valide Zahlen vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2023Sie sind hierOFOF 248/8Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Januar 2023OMOM 3485Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Direktanregung
- 10. November 2023STST 2326Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 1357Zweitwohnungsanteil im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen fraktionslos (= Ablehnung)