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Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1344
Betreff: Kostenlose Trinkwasserspender Vorläufige Stellungnahme: Die Mainova betreibt zurzeit 3 öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Station des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um eine möglichst große Zahl an Bürgern und Besuchern der Stadt zu erreichen. Im Zuge der Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu ist ein hoher Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern erfolgt und notwendig. Nur eine geringe Zahl an Standorten war abschließend umsetzbar. Allgemeine Aussagen zur Machbarkeit an den genannten Standorten sind nicht möglich. Die Umsetzbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der Wasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt) und Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung). Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich Baukosten inkl. Trinkbrunnen und Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche Betriebskosten können aufgrund fehlender Erfahrungswerte bisher nur grob geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und Jahr. Derzeit sind keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen gesammelt und anschließend ausgewertet werden müssen. Daher ist leider aktuell noch keine abschließende Stellungnahme möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2017OFOF 270/2Kostenlose TrinkwasserspenderOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2017VV 424Kostenlose TrinkwasserspenderAnfrage
- 31. Juli 2017Sie sind hierSTST 1344Kostenlose TrinkwasserspenderStellungnahme
- 15. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 59Kostenlose TrinkwasserspenderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab