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Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren Nutzung

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die barrierefreien Ausbaupläne für den Westbahnhof in Frankfurt am Main geprüft und genehmigt. Die Anbindung an das Schönhofviertel sowie die Ausstattung mit Rolltreppen sind aufgrund von Platzmangel und baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Die barrierefreie Anbindung der Bushalteplätze wird als separates Projekt geplant.

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Solmsstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der barrierefreie Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt am Main West ist auf Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG §18 Abs.1) geprüft, genehmigt und seit dem 07.06.2021 planfestgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits am 27.01.2022 der Modernisierung und barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation mit breiter politischer Mehrheit zugestimmt.

Im Ortsbeirat stand die Bau- und Finanzierungvorlage seit dem 17.01.2022 regelmäßig auf der Tagesordnung des Ortsbeirates, aber leider erst am 16.10.2023 konnten die Umbaupläne zum Westbahnhof durch Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Bahn AG (DB) sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) vorgestellt werden.

Im Anschluss an der o.g. Ortsbeiratssitzung hat der Magistrat dem Ortsbeirat weitere Unterlagen aus dem Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Ein Auftrag der Stadtverordnetenversammlung für ein Ergänzungsverfahren liegt dem Magistrat nicht vor.

Zu den offenen zentralen Fragestellungen:

- Anbindung Westbahnhof ans Schönhofviertel:

Die vorgeschlagene Anbindung über die betriebsinterne Treppenanlage zum Schönhofviertel ist nicht Teil des barrierefreien Ausbaus der Verkehrsstation West. Die Machbarkeit dessen wird mittelfristig als äußerst gering bewertet. Aus Platzgründen kann ein barrierefreier Verbindungsweg mittels einer Rampe oder über Aufzügen leider nicht ermöglicht werden. Dafür müsste die DB Gleise und den Betrieb der Werkstatt verlegen.

- Nachträgliche Ausstattung des Bahnhofs mit Rolltreppen und Rampen:

Rolltreppen zum Mittelbahnsteig und von der Hamburger Allee zum Hochbahnsteig sind auf Grund der Örtlichkeiten und den Bahnsteigbreiten nicht möglich. Dafür hätte im Planfeststellungsverfahren weitreichende Änderungen an der Verkehrsstation erfolgen müssen. Durchgehende Rampen auf der Seite Solmsstraße und der Kasseler Straße sind ebenfalls geprüft worden. Die Planfeststellungsbehörde hat sich nach Abwägung der Stellungnahmen für die Aufzugsvariante entschieden. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und letztendlich durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bestätigt.

- Barrierefreie Anbindung der Bushalteplätze:

Wie in der Sitzung erläutert, wird die barrierefreie Anbindung der Umgebungsbereiche Kasseler Straße als separates Projekt des ASE (ohne die DB) geplant. Wenn diese Planung vorliegt, kann von einem Gesamtkonzept für die barrierefreie Gestaltung des Verkehrsknotenpunktes im Stadtteil Bockenheim die Rede sein. Hier bittet der Magistrat um Geduld, denn die Sanierungsmaßnahme der Deutschen Bahn dauert bis 2027 an.

Im Übrigen verweist der Magistrat auf den Bericht B 189 vom 22.05.2024.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023OFOF 790/2Westbahnhof - Gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren NutzungOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 4. Dezember 2023OMOM 4886Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren NutzungDirektanregung
  3. 1. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 1333Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren Nutzung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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