Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren Nutzung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Treffen mit verschiedenen Beteiligten zur barrierefreien und sicheren Nutzung des Westbahnhofs zu organisieren. Ziel ist es, ein Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss von 2020 einzuleiten, um die Sanierung des Westbahnhofs nicht weiter zu verzögern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, über das ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung),
1. in der zweiten Januarhälfte 2024 zu einem Treffen mit Beteiligten der Deutschen Bahn AG (Konzernbeauftragte für Hessen sowie Planungsverantwortliche für den Westbahnhof), der Stadt Frankfurt (u. a. ASE, Schuldezernat, Verkehrsdezernat) und Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtteil (ADFC, VCD, die Kinderbeauftragten, die Seniorenbeauftragten, die Sozialbezirksvorsteher, die angrenzenden Schulen, Jobcenter West, Sozialrathaus, Seniorenwohnanlagen, die Griechisch Orthodoxe Gemeinde und andere Gruppen), des RMV und des Regierungspräsidiums Darmstadt einzuladen.
Zielsetzung des Treffens ist, gegebenenfalls ein Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss von 2020 einzuleiten, möglichst ohne die Sanierung des Westbahnhofs weiter zu verzögern.
Zentrale Fragestellungen sind:
- die Anbindung des Westbahnhofs an das Schönhofviertel;
- die Ausstattung der Gleisaufgänge mit Rolltreppen bzw. Rampen;
- Vermeidung von Angsträumen/feministische Stadtplanung
- bzw. die vorliegende Planung im Hinblick auf die vom Ortsbeirat 2 und
- anderen vorgelegten Vorschläge und Hinweise zur barrierefreien und sicheren Nutzung des Westbahnhofs zu ergänzen und an die Entwicklungen im Umfeld des Westbahnhofs anzupassen.
2. Die Deutsche Bahn AG und das ASE werden zu Ziffer
1. nochmals aufgefordert, die folgenden Unterlagen kurzfristig dem Ortsbeirat 2 zur weiteren Stellungnahme bereitzustellen:
- Planfeststellungsbeschluss von 2020 des Regierungspräsidiums Darmstadt einschließlich der Antragsunterlagen und des Erläuterungsberichts;
- Darstellung der bereits im Vorfeld des Planfeststellungsbeschlusses vom Ortsbeirat 2 und aus der Zivilgesellschaft vorgelegten Anregungen zur künftigen Gestaltung des Westbahnhofs und dem Umgang damit - hier u. a. Darstellung und Begründung, warum die vorgeschlagene Errichtung einer Zugangsrampe zum Hochbahnsteig nicht in das Planfeststellungsverfahren einbezogen wurde;
- Vorlage maßstabsgerechter Grundrisse aller für die öffentliche Nutzung vorgesehenen Bereiche des Westbahnhofs (vom Tunnel bis Hochbahnsteig) sowie der Vorplätze/Außenanlagen/Umgebungsbereiche unter Einbeziehung der Anbindung an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie die
- Darstellung zur Verdeutlichung der barrierefreien und sicheren Wegeführung für alle Nutzerinnen und Nutzer im gesamten öffentlichen Raum des Westbahnhofs, der anliegenden Verkehrsflächen sowie öffentlicher Einrichtungen (Georg-Büchner-Schule, Jobcenter West, Sozialrathaus Bockenheim, künftiges Schönhofviertel etc.) im Umkreis von einem halben Kilometer bis einem Kilometer.
Begründung
Der Ortsbeirat 2 wurde, trotz zahlreicher Hinweise und Anregungen zur Umgestaltung des Westbahnhofs seit vielen Jahren, erst im Oktober 2023 von Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bahn AG und des ASE über den aktuellen Planungsstand der Deutschen Bahn AG zum Umbau des Westbahnhofs auf dem Bahngelände und der bislang noch nicht begonnenen Planung der angrenzenden öffentlichen Flächen und des Straßenraums in der Umgebung des Westbahnhofs informiert. Dabei wurde erschreckenderweise deutlich, dass es kein Gesamtkonzept für die Gestaltung dieses Verkehrsknotenpunktes im Stadtteil Bockenheim mit erheblicher Bedeutung für die Anwohner/Anlieger und Pendler gibt, welches auf die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse im Stadtteil sowie die zahlreichen, aus dem Ortsbeirat und der Zivilgesellschaft vorgelegten Vorschläge und Hinweise eingeht und sich damit auseinandersetzt. Mit Blick auf die erheblichen und langfristigen Investitionen und baulichen Festlegungen sowie dem fortgeschrittenen Zeitplan ist es dringend erforderlich, zeitnah Optionen zur Optimierung des vorgelegten Planungsstandes gemeinsam mit allen Beteiligten auszuloten und zu nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 790/2Westbahnhof - Gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren NutzungOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 4. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4886Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren NutzungDirektanregung
- 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1333Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren NutzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0