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Westbahnhof - Gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren Nutzung

Vorlagentyp: OFCDUSPD
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 beantragt ein Treffen mit verschiedenen Beteiligten zur barrierefreien und sicheren Nutzung des Westbahnhofs. Ziel ist es, ein Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss von 2020 einzuleiten, ohne die Sanierung des Westbahnhofs zu verzögern. Dies soll die Anbindung an das Schönhofviertel und die Ausstattung der Gleisaufgänge verbessern.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, über das ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung),

in der zweiten Januarhälfte 2024 zu einem Treffen mit Beteiligten der Deutschen Bahn AG (Konzernbeauftragte für Hessen, sowie Planungsverantwortliche für den Westbahnhof), der Stadt Frankfurt (u.a. ASE, Schuldezernat, Verkehrsdezernat) und Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtteil (ADFC, VCD, die Kinderbeauftragten, die Seniorenbeauftragten, die angrenzenden Schulen, Jobcenter West, Sozialrathaus, Seniorenwohnanlagen, die Griechisch Orthodoxe Gemeinde und andere Gruppen), den RMV und das Regierungspräsidium Darmstadt zu einem Treffen einladen.

Zielsetzung des Treffens ist, ggfls. ein Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss von 2020 einzuleiten - möglichst OHNE die Sanierung des Westbahnhof weiter zu verzögern.

Zentrale Fragestellungen sind:

- die Anbindung des Westbahnhof an das Schönhofviertel,

- die Ausstattung der Gleisaufgänge mit Rolltreppen,

- Vermeidung von Angsträumen/ Feministischen Stadtplanung) sowie

- bzw. die vorliegende Planung im Hinblick auf die vom Ortsbeirat 2 und

- anderen vorgelegten Vorschläge und Hinweise zur barrierefreien und sicheren Nutzung des Westbahnhofs zu ergänzen und an die Entwicklungen im Umfeld des Westbahnhofs anzupassen.

Die Deutsche Bahn AG und das ASE werden zu Ziffer 1 nochmals aufgefordert, die folgenden Unterlagen kurzfristig dem Ortsbeirat 2 zur weiteren Stellungnahme bereitzustellen:

Planfeststellungsbeschluss von 2020 des Regierungspräsidiums Darmstadt einschließlich der Antragsunterlagen und des Erläuterungsberichts,

Darstellung der bereits im Vorfeld des Planfeststellungsbeschlusses vom Ortsbeirat 2 und aus der Zivilgesellschaft vorgelegten Anregungen zur künftigen Gestaltung des Westbahnhofs und dem Umgang damit - hier u.a. Darstellung und Begründung, warum die vorgeschlagene Errichtung einer Zugangsrampe zum Hochbahnsteig nicht in das Planfeststellungsverfahren einbezogen wurde,

Vorlage maßstabsgerechter Grundrisse aller für die öffentliche Nutzung vorgesehenen Bereiche des Westbahnhofs (vom Tunnel bis Hochbahnsteig) sowie der Vorplätze/ Außenanlagen/ Umgebungsbereiche unter Einbeziehung der Anbindung an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, sowie die

Darstellung zur Verdeutlichung der barrierefreien und sicheren Wegeführung für alle Nutzerinnen und Nutzer im gesamten öffentlichen Raum des Westbahnhofs, der anliegenden Verkehrsflächen sowie öffentlicher Einrichtungen (Georg-Büchner-Schule, Jobcenter West, Sozialrathaus Bockenheim, künftiges Schönhofviertel etc.) im Umkreis von 0,5 bis 1 km.

Begründung

Der Ortsbeirat 2 wurde trotz zahlreicher Hinweise und Anregungen zur Umgestaltung des Westbahnhofs seit vielen Jahren erst im Oktober 2023 von Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bahn AG und des ASE über den aktuellen Planungsstand der DB zum Umbau des Westbahnhofs auf Bahngelände und der bislang noch nicht begonnenen Planung der angrenzenden öffentlichen Flächen und des Straßenraums in der Umgebung des Westbahnhofs informiert. Dabei wurde erschreckenderweise deutlich, dass es kein Gesamtkonzept für die Gestaltung dieses Verkehrsknotenpunktes im Stadtteil Bockenheim mit erheblicher Bedeutung für die Anwohner/Anlieger und Pendler gibt, welches auf die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnissen im Stadtteil sowie den zahlreichen, aus dem Ortsbeirat und der Zivilgesellschaft vorgelegten Vorschlägen und Hinweisen eingeht und sich damit auseinandersetzt. Mit Blick auf die erheblichen und langfristigen Investitionen und baulichen Festlegungen sowie dem fortgeschrittenen Zeitplan ist es dringend erforderlich, zeitnah Optionen zur Optimierung des vorgelegten Planungsstandes gemeinsam mit allen Beteiligten auszuloten und zu nutzen. Das ASE wird daher aufgefordert, ein Treffen mit VertreterInnen der o.g. Beteiligten im genannten Zeitrahmen zu organisieren. Wünschenswert wäre eine unabhängige, fachlich kompetente Moderation, die auf eine Betrachtung aller Vorschläge und Optimierung des vorgestellten Konzeptes ausgerichtet ist. Hier sollte zum einen die Rolle des Westbahnhofs als einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte für Bockenheim und die Region, aber zum anderen auch für das Zusammenleben der Anwohner beidseits des eigentlichen Bahnhofsgeländes in Betracht gezogen werden. Die Nutzung des Westbahnhofs und die Anbindung der anliegenden Bereiche sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer zu jeder Zeit barrierefrei, sicher (angstfrei) sowie möglichst emissionsfrei (u.a. Lärmschutz) gestaltet werden, auch im Hinblick auf die langfristigen Auswirkungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023Sie sind hier
    OFOF 790/2Westbahnhof - Gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren Nutzung
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 4. Dezember 2023OMOM 4886Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren NutzungDirektanregung
  3. 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1333Westbahnhof - gemeinsame Ergänzungen zur barrierefreien und sicheren NutzungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 26 · 04.12.2023
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4886 2023 Die Vorlage OF 790/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Seniorenbeauftragten" der Wortlaut "die Sozialbezirksvorsteher" ergänzt wird. Weiterhin wird nach dem Wort "Rolltreppen" der Wortlaut "bzw. Rampen" eingefügt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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