Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1327
Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant? Zu Frage 1: Eigentümer des Grundstücks "Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2" ist die Stadt Frankfurt am Main. Erbbauberechtigter ist der Verein "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V." Zu Frage 2: Der Erbbauberechtigte hat einen Erbbauzins von jährlich 4.309,68 € zu entrichten. Zu Frage 3: Dem Verein war bei Abschluss des Erbbauvertrages bekannt, dass sich das Grundstück im Geltungsbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Damit einher geht die Kenntnis über sich daraus ergebende Verbote und Genehmigungsvorbehalte. Zu Frage 4: Es wurden weder Zusagen noch Versprechungen getätigt, die dem Schutzzweck der vorgenannten Verordnung entgegenstehen. Zu Frage 5: Im Jahre 2010 wurde eine befristete Genehmigung als Kindertagesstätte erteilt. Im Jahre 2011 wurde die Nutzungsänderung von Verwaltung und Laboratorien in Verwaltung und Räume für soziale Zwecke genehmigt. Zu Frage 6: Rechtsgrundlagen für eine Baugenehmigung sind das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte gemäß Bebauungsplan "NW 23b Nr. 2 (Industriehof)". Dieser ist seit dem 04.06.1966 rechtskräftig und sieht für das Areal eine "Gartenbauwirtschaftliche Fläche" vor. Eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart zugunsten der heutigen Nutzung wurde mit Baugenehmigung erteilt. Ursächlich hierfür war, dass die neue Nutzung die umliegende Kleingartennutzung nicht beeinträchtigt und im öffentlichen Interesse liegt. Die hierzu erforderlichen Genehmigungen nach Landschaftsschutzordnung lagen vor. Für den Bauantrag wurde durch die Untere Naturschutzbehörde das Einvernehmen nach § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Verbindung mit § 3 (3) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) hergestellt. Zu Frage 7: Der Bauaufsicht liegt derzeit nur ein Bauantrag "Neubau einer Kindertagesstätte" zur Prüfung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2012OFOF 154/7Große Pläne für Gut Hausen - Was ist im Grüngürtel geplant?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. Mai 2012VV 386Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?Anfrage
- 17. August 2012Sie sind hierSTST 1327Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?Stellungnahme
- 11. September 2012OFOF 201/7Große Pläne für Gut Hausen . Keine Wohnbebauung im GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. September 2012OMOM 1546Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im GrüngürtelDirektanregung
- 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1937Große Pläne für das Gut Hausen - keine Wohnbebauung im GrüngürtelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab