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Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im Grüngürtel

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.09.2012, OM 1546 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 11.09.2012

Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im Grüngürtel Vorgang: ST 1327/12 Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., auf dem Gelände des ehemaligen Amts für Pflanzenschutz (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) eine Kindertagesstätte zu betreiben und die bestehenden Gebäude neu zu nutzen. Der Ortsbeirat akzeptiert, dass für die Nutzung als Kindertagesstätte auch Neubauten in begrenztem Umfang erforderlich sind. Gleichzeitig lehnt der Ortsbeirat den vom Verein angedachten Bau von weiteren Gebäuden, u. a. zu Wohnzwecken, auf dem Areal entschieden ab. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, keine weiteren Baugenehmigungen, die über den vorliegenden Antrag "Neubau einer Kindertagesstätte" hinausgehen, für dieses im Grüngürtel befindliche Areal zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2012STST 1327Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?Stellungnahme
  2. 11. September 2012OFOF 201/7Große Pläne für Gut Hausen . Keine Wohnbebauung im GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 26. September 2012Sie sind hier
    OMOM 1546Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im Grüngürtel
    Direktanregung
  4. 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1937Große Pläne für das Gut Hausen - keine Wohnbebauung im GrüngürtelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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