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Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1307

Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. In der Einmündung Am Erlenbruch/Schäfflestraße ist in den vergangenen sechs Jahren kein einziger Verkehrsunfall aktenkundig geworden. Da für die Kreuzung auch ein Umbau angedacht ist, bleibt die Kreuzung zwar im Fokus des Magistrats, allerdings sind die Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Anlage nicht erfüllt. Der Beschluss kann aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2018OFOF 455/11Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Dezember 2018EAEA 270Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am ErlenbruchEtatanregung
  3. 22. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 1307Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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