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Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und…

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Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch

Vorlagentyp: OFSPD
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt, um Rotlichtüberwachungskameras am Erlenbruch / Schäfflestraße an den Ampeln stadtein- und auswärts zu installieren. Des Weiteren werden ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen, auch nachts, auf dem Erlenbruch eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Auf die Gefahrenlage hat der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen. Es ist festzustellen dass sich die Situation weiter verschlechtert hat, die Hemmungen Ordnungsverstöße zu begehen sind gefallen. Die Gefahr für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen zu werden ist zu gering und ein Gegensteuern ist dringend erforderlich. Dem Magistrat ist bekannt, das die Ampelanlage Erlenbruch / Schäfflestraße zum offiziellen Schulweg in die Grundschule Pestalozzischule gehört. Durch Rotlichtverstöße werden Kinder regelmäßig gefährdet, dies kann durch zahlreiche Elternberichte belegt werden. Nächtliche Raserei auf dem Erlenbruch ist ebenfalls ein großes Problem, nur regelmäßige Kontrollen und entsprechendes Ahnden der Vergehen kann für Abhilfe sorgen.

Inhalt

Antrag vom 17.11.2018, OF 455/11

Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt, um Rotlichtüberwachungskameras am Erlenbruch / Schäfflestraße an den Ampeln stadtein- und auswärts zu installieren. Des Weiteren werden ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen, auch nachts, auf dem Erlenbruch eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet.

Begründung: Auf die Gefahrenlage hat der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen. Es ist festzustellen dass sich die Situation weiter verschlechtert hat, die Hemmungen Ordnungsverstöße zu begehen sind gefallen. Die Gefahr für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen zu werden ist zu gering und ein Gegensteuern ist dringend erforderlich. Dem Magistrat ist bekannt, das die Ampelanlage Erlenbruch / Schäfflestraße zum offiziellen Schulweg in die Grundschule Pestalozzischule gehört. Durch Rotlichtverstöße werden Kinder regelmäßig gefährdet, dies kann durch zahlreiche Elternberichte belegt werden. Nächtliche Raserei auf dem Erlenbruch ist ebenfalls ein großes Problem, nur regelmäßige Kontrollen und entsprechendes Ahnden der Vergehen kann für Abhilfe sorgen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2018Sie sind hier
    OFOF 455/11Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. Dezember 2018EAEA 270Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am ErlenbruchEtatanregung
  3. 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1307Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am ErlenbruchStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung

Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2018 24 Mio € — preisbereinigt +20 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 27 · 03.12.2018
TO I, TOP 18
Angenommen
Etatanregung EA 270 2018 Die Vorlage OF 455/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeGrüneBFFFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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