Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim
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Am Mühlgarten — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Anpflanzung neuer Bäume sowie Instandsetzung des Verbindungsweges zwischen dem Kleingärtnerverein KGVMühlgarten e. V. und der Main-Weser-Bahn (Am Ginnheimer Hang)09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Diesterwegschule: Verzögerung der Fertigstellung und Umzugstermin20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Umgestaltung der Straße Am Mühlgarten nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2004, ST 1287
Betreff: Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim Aus Anlass der vorliegenden Anregung des Ortsbeirates wurde die mögliche Fahrtroute der Buslinie 64 durch den Ortskern von Ginnheim nochmals überprüft. Eine Ortsbesichtigung hat dabei ergeben, dass das Fahrverbot für LKW (über 3,5 t) in der Ginnheimer Hohl tatsächlich nur in Fahrtrichtung Hügelstraße besteht. Bei einem Ortstermin der beteiligten Ämter und Gesellschaften wurde jedoch nochmals festgestellt, dass insbesondere im Bereich der Einmündung der Ginnheimer Hohl in die Straße "Alt-Ginnheim" die Straßenquerschnitte einen Linienverkehr mit Bussen stark einschränken. Die dem Ortsbeirat bereits vorgestellten Planungen zur Fortsetzung der Umgestaltung dieses Bereiches als Kirchplatz (M 158/ 03 und M 65/ 02) hätten darüber hinaus weitere Einengungen zur Folge. Um einen Linienbusverkehr doch noch möglich zu machen, müsste diese Planung zur Umgestaltung der Straße "Alt-Ginnheim" und der Ginnheimer Hohl erneut verändert werden. Bei der Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass Standardlinienbusse eine größere "Schleppkurve" haben als die bei den bisherigen Planungen zu Grunde gelegten 3-achsigen Müllfahrzeuge, so dass die vom Ortsbeirat geforderte Verbreiterung des Gehwegs in der Straße "Alt-Ginnheim" nicht möglich wäre. Gegebenenfalls müsste auf die Umsetzung der Planung ganz verzichtet werden. Die Führung des Linienweges der Buslinie 64 über die Ginnheimer Hohl und "Alt-Ginnheim" hätte weiterhin zur Folge, dass der eingerichtete Zwei-Richtungsverkehr in der Ginnheimer Hohl in dem Abschnitt zwischen Peter-Böhler-Straße und "Alt-Ginnheim" wieder in eine Einbahnstraße in Richtung "Alt-Ginnheim" geändert werden müsste. Eine Sperrung der Straße "Alt-Ginnheim" für Festivitäten wäre dann nicht mehr möglich. Zur Befahrbarkeit der Ginnheimer Hohl mit Linienbussen ist zudem die Entfernung der Kölner Teller in Höhe der Einmündung "Am Mühlgarten" erforderlich. Sollten all diese vorgenannten Voraussetzungen geschaffen werden, ist letztlich die Befahrbarkeit der Straße "Alt-Ginnheim" durch regelmäßig verkehrende Standardlinienbusse nochmals genau zu überprüfen. Um die Beschaffenheit des Straßenuntergrundes analysieren zu können, werden Probebohrungen nötig. Dabei ist auch von Bedeutung, dass die Belastung durch im 15-Minuten-Takt verkehrende Busse größer ist, als durch ein- bis zweimal pro Woche verkehrende Müllfahrzeuge. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass der Einsatz kleiner Busse, etwa Midi-Busse wie im Frankfurter Norden, für die Buslinie 64 nicht in Betracht kommt, da diese Linie insbesondere im Schülerverkehr zwischen dem Bereich Platenstraße und Dornbusch sehr hohe Auslastungen erreicht. Deshalb ist eine Bedienung mit Standardlinienbussen erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kurz- und mittelfristigen Umsetzung des Wunsches des Ortsbeirates nicht zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2004OFOF 1005/9Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2004OMOM 3019Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimDirektanregung
- 9. Dezember 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1287Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab