Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim
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Alt-Ginnheim — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- „Storze Gässchen“ – Benennung einer Straße/Gasse12.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radständer am Ginnheimer Kirchplatz18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Ginnheim per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2004, OM 3019 entstanden aus Vorlage: OF 1005/9 vom 23.08.2004
Betreff: Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim Vorgang: OM 2053 OBR 9; ST 892/03; V 1140 OBR 9; ST 552/04 In der Stellungnahme ST 552/04 hat der Magistrat angekündigt, die Anregung des Ortsbeirates, die Buslinie 64 zukünftig durch Alt-Ginnheim fahren zu lassen, nicht weiter zu verfolgen. Der Ortsbeirat 9 wendet sich hiergegen und weist insbesondere die Begründung des Magistrats in der Stellungnahme zurück: Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Straße "Alt Ginnheim" in Höhe der Alten Bethlehemkirche für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t gesperrt ist. Entsprechende Verkehrszeichen fehlen. Anderenfalls könnten "Ver- und Entsorgungsfahrzeuge von der Größe eines dreiachsigen Müllfahrzeuges" - wie im Bericht des Magistrats B 353/04 dargestellt - wohl auch nicht in diesen Bereich einbiegen. Die übrigen Probleme, die der Magistrat aufgrund der engen Straßenverhältnisse in Ginnheim sieht, lassen sich durch den Einsatz so genannter City-Busse (wie zum Beispiel zwischen Harheim und Berkersheim) vermeiden. Die bisherige geringe Auslastung der Linie 64 spricht sogar dafür, kleinere Fahrzeuge einzusetzen. Die Einrichtung einer Haltestelle im Bereich Alt-Ginnheim würde den optimalen Busanschluss für eine Grund- und Hauptschule, drei Kindertagesstätten, zwei Kirchen, einen Sportverein, drei Gaststätten, zahlreiche Geschäfte, ein Nachbarschaftszentrum und alle Anwohner bedeuten. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Haltestelle "Schönbornstraße" der Buslinie 64 von der Westseite der Hügelstraße (das heißt nur in dieser Fahrtrichtung) in den Bereich Alt-Ginnheim zu verlegen und die Strecke unter Einsatz der so genannten City-Busse über die Straßen Ginnheimer Hohl - Alt-Ginnheim - Ginnheimer Landstraße zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2004OFOF 1005/9Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2004Sie sind hierOMOM 3019Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimDirektanregung
- 9. Dezember 2004Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1287Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats