Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die baubedingte Beschilderung während der Arbeiten an der Niddabrücke erläutert und betont, dass diese notwendig war. Nach Abschluss der Arbeiten wird den Radfahrenden die Wahl zwischen Fahrbahn und Steg gegeben, um einen sicheren Verkehr zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Zuge der bauzeitlichen Verstärkung der Brückenverbindung zwischen Berkersheim und Harheim wurde die Bestandsbrücke mit einer Behelfsbrücke mit einem einseitig angehängten Steg überbaut. Der Steg ermöglicht es dem Rad- und Fußverkehr, die Brücke getrennt vom motorisierten Verkehr zu überqueren. Die vom Ortsbeirat beanstandete Beschilderung mit Verkehrszeichen 239 "Gehweg" während der halbseitigen Arbeiten am künftigen, provisorischen Brückenbauwerk stellte einen baubedingten Zwischenzustand dar und war durch die verbleibenden geringen Breiten bedingt sowohl sachgerecht als auch erforderlich. Dass sich nicht alle Verkehrsteilnehmenden an die durch die Beschilderung angeordneten Verhaltensweisen halten, ist zu bedauern, spricht aber nicht gegen das straßenverkehrsbehördliche Handeln. Nach Ende des baubedingten Zwischenzustandes ist durch Beschilderung des Steges mit Verkehrszeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" den Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben, entweder die Fahrbahn oder den Steg zu benutzen. Der Magistrat setzt dabei auf ein rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020OFOF 955/10Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. März 2020OMOM 5870Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimDirektanregung
- 6. Juli 2020Sie sind hierSTST 1266Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimStellungnahme
- 27. Mai 2021OFOF 52/9Schaffung Zweirichtungsradweg auf der MaybachbrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Juni 2021OMOM 270Schaffung Zweirichtungsradweg auf der MaybachbrückeDirektanregung
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 1871Schaffung Zweirichtungsradweg auf der MaybachbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab