Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Fahrradverkehr auf der Nidda-Brücke zwischen Berkersheim und Harheim zu ermöglichen, ohne die Fußgänger zu gefährden. Dies ist notwendig, da der aktuelle Steg zu schmal ist und eine Gefährdung für Fußgänger darstellt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass auf der Nidda-Brücke zwischen Berkersheim und Harheim ein Fahrradverkehr möglich ist, der die Fußgänger nicht gefährdet.
Begründung
Die Deutsche Bahn hatte immer zugesagt, nach Ertüchtigung der Nidda-Brücke zwischen Berkersheim und Harheim für den Schwerlastverkehr einen gesonderten Steg zu erstellen, über den der Fahrrad- und Fußgängerverkehr abgewickelt werden sollte. Hierzu ist es nun wohl aus Kostengründen nicht gekommen. Vielmehr ist an die Brücke ein Steg angehängt worden, der so schmal ist, dass er Fahrradverkehr auf einem viel genutzten europäischen Rad-Fernwanderweg und die intensive Fußgängernutzung, schon wegen des Zugangs zur S-Bahn, keinesfalls gemeinsam zulässt. Insofern ist dringend Abhilfe zu schaffen, die die Gefährdung für Fußgänger ausschließt. Dies kann keinesfalls so geschehen, dass der Steg, wie gegenwärtig, nur für Fußgänger freigegeben wird, weil sich die Radfahrer hieran einerseits nicht halten werden und andererseits auch immer zugesagt war, dass der Radweg erhalten bleibt. Da die Fahrräder nicht zwischen den Lastwagen werden fahren können, ist dringend eine geeignete Lösung zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020Sie sind hierOFOF 955/10Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. März 2020OMOM 5870Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimDirektanregung
- 6. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1266Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme