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Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim zu ermöglichen, ohne die Fußgänger zu gefährden. Dies ist notwendig, da der derzeitige Steg zu schmal ist und eine Gefährdung für Fußgänger darstellt.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim ein Fahrradverkehr möglich ist, der die Fußgänger nicht gefährdet.

Begründung

Die Deutsche Bahn AG hatte immer zugesagt, nach Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim für den Schwerlastverkehr einen gesonderten Steg zu erstellen, über den der Fahrrad- und Fußgängerverkehr abgewickelt werden sollte. Hierzu ist es nun wohl aus Kostengründen nicht gekommen. Vielmehr ist an die Brücke ein Steg angehängt worden, der so schmal ist, dass er Fahrradverkehr auf einem viel genutzten europäischen Radfernwanderweg und die intensive Fußgängernutzung, schon wegen des Zugangs zur S-Bahn, keinesfalls gemeinsam zulässt. Insofern ist dringend Abhilfe zu schaffen, die die Gefährdung für Fußgänger ausschließt. Dies kann keinesfalls so geschehen, dass der Steg, wie gegenwärtig, nur für Fußgänger freigegeben wird, weil sich die Radfahrer hieran einerseits nicht halten werden und andererseits auch immer zugesagt war, dass der Radweg erhalten bleibt. Da die Fahrradfahrer nicht zwischen den Lastwagen werden fahren können, ist dringend eine geeignete Lösung zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2020OFOF 955/10Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 10. März 2020Sie sind hier
    OMOM 5870Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
    Direktanregung
  3. 6. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1266Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und HarheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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