a) Verkehrsberuhigung in der Eichendorfstraße b) Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße II
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1236
Betreff:
a) Verkehrsberuhigung in der Eichendorfstraße b) Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße II
Zu 1.:
Um anzuzeigen, wie und auf welchen Flächen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, wurden der Beginn und das Ende der Parkfläche mit den erforderlichen Markierungswinkeln versehen. Mit einer voll umrandenden Markierung würde keine Verbesserung erreicht werden, da es sich beim Parken über die vorhandenen Begrenzungslinien hinaus um das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer handelt.
Zu 2.:
Im Rahmen der personellen Kapazitäten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit sind zur Einhaltung der Parkordnung leider nur sporadische Kontrollen möglich.
Zu 3.:
Auf die Einführung der neuen Parkordnung in Höhe der Berufsschule wurde bewusst verzichtet, um den Gehweg in diesem Bereich nicht einzuschränken. Das jetzige Längsparken auf der Fahrbahn soll daher beibehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2008OFOF 791/9Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2008VV 836Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeAnfrage
- 27. März 2009STST 438Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeStellungnahme
- 18. November 2009OFOF 1083/9Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2009OMOM 3809Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeDirektanregung
- 2. Februar 2010STST 289Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeStellungnahme
- 17. Juni 2010OFOF 1227/9Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Juni 2010VV 1352Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIAnfrage
- 30. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 1236a) Verkehrsberuhigung in der Eichendorfstraße b) Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab