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Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße

Vorlagentyp: OFCDU
93 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Vorgang: ST 438/09; V 836/08 OBR 9 Der Magistrat hat im Sommer 2009 eine Neuordnung der Beparkung im Verlauf der Eichendorffstraße realisiert: Im Abschnitt zwischen der Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule wurden auf der westlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn und auf der östlichen Seite Schrägparkplätze, unter Einbeziehung des Gehweges, eingerichtet. Dies bedeutet, dass von beiden Gehwegen jeweils ca. 1,00 m Breite als Parkfläche genutzt werden kann und soll. Während die meisten Parker dies richtig umsetzen, kommt es nach Beobachtungen von Anwohnern regelmäßig dazu, dass einzelne Fahrer auf der östlichen Seite deutlich über die Markierung (Ende der Parkfläche) hinausfahren und so den verbleibenden Fußweg mindestens zur Hälfte versperren. Wie am 09.11.2009 morgens beobachtet wurde, nehmen selbst nicht alle Fahrer von Polizeiwagen die Markierungslinie auf dem Fußweg ernst. Dies liegt vermutlich daran, dass man als Fahrer nicht einschätzen kann, wo der Parkbereich eigentlich beginnt, d.h. wie weit man mit seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen darf. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen, 2. die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und 3. mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann.

Inhalt

Antrag vom 18.11.2009, OF 1083/9

Betreff:

Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße

Vorgang:

ST 438/09; V 836/08 OBR 9

Der Magistrat hat im Sommer 2009 eine Neuordnung der Beparkung im Verlauf der Eichendorffstraße realisiert: Im Abschnitt zwischen der Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule wurden auf der westlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn und auf der östlichen Seite Schrägparkplätze, unter Einbeziehung des Gehweges, eingerichtet. Dies bedeutet, dass von beiden Gehwegen jeweils ca. 1,00 m Breite als Parkfläche genutzt werden kann und soll. Während die meisten Parker dies richtig umsetzen, kommt es nach Beobachtungen von Anwohnern regelmäßig dazu, dass einzelne Fahrer auf der östlichen Seite deutlich über die Markierung (Ende der Parkfläche) hinausfahren und so den verbleibenden Fußweg mindestens zur Hälfte versperren. Wie am 09.11.2009 morgens beobachtet wurde, nehmen selbst nicht alle Fahrer von Polizeiwagen die Markierungslinie auf dem Fußweg ernst.

Dies liegt vermutlich daran, dass man als Fahrer nicht einschätzen kann, wo der Parkbereich eigentlich beginnt, d.h. wie weit man mit seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen darf.

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen,
  2. die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und
  3. mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann.

Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2008OFOF 791/9Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Dezember 2008VV 836Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeAnfrage
  3. 27. März 2009STST 438Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeStellungnahme
  4. 18. November 2009Sie sind hier
    OFOF 1083/9Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 3. Dezember 2009OMOM 3809Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeDirektanregung
  6. 2. Februar 2010STST 289Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeStellungnahme
  7. 30. August 2010Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 1236a) Verkehrsberuhigung in der Eichendorfstraße b) Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 37 · 03.12.2009
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3809 2009 Die Vorlage OF 1083/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 SPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
1 SPDGrüne
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

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