Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2010, ST 289
Betreff:
Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße
Vorläufige Stellungnahme:
Eine Stellungnahme kann noch nicht abgegeben werden, da die Abstimmung der beteiligten Stellen innerhalb der angegebenen Frist nicht herbeigeführt werden
konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2008OFOF 791/9Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2008VV 836Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeAnfrage
- 27. März 2009STST 438Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeStellungnahme
- 18. November 2009OFOF 1083/9Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2009OMOM 3809Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeDirektanregung
- 2. Februar 2010Sie sind hierSTST 289Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeStellungnahme
- 30. August 2010Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 1236a) Verkehrsberuhigung in der Eichendorfstraße b) Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab