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Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße

Vorlagentyp: OM
93 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3809 entstanden aus Vorlage: OF 1083/9 vom 18.11.2009

Betreff: Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße Vorgang: ST 438/09; V 836/08 OBR 9 Der Magistrat hat im Sommer 2009 eine Neuordnung der Beparkung im Verlauf der Eichendorffstraße realisiert. Im Abschnitt zwischen der Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule wurden auf der westlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn und auf der östlichen Seite Schrägparkplätze, unter Einbeziehung des Gehweges, eingerichtet. Dies bedeutet, dass von beiden Gehwegen jeweils circa 1,00 m Breite als Parkfläche genutzt werden kann und soll. Während die meisten Parker dies richtig umsetzen, kommt es nach Beobachtungen von Anwohnern regelmäßig dazu, dass einzelne Fahrer auf der östlichen Seite deutlich über die Markierung (Ende der Parkfläche) hinausfahren und so den verbleibenden Fußweg mindestens zur Hälfte versperren. Wie am 09.11.2009 morgens beobachtet wurde, nehmen selbst nicht alle Fahrer von Polizeiwagen die Markierungslinie auf dem Fußweg ernst. Dies liegt vermutlich daran, dass man als Fahrer nicht einschätzen kann, wo der Parkbereich eigentlich beginnt, das heißt, wie weit man mit seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen darf. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, 1. den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen; 2. die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und 3. mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2008OFOF 791/9Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Dezember 2008VV 836Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeAnfrage
  3. 27. März 2009STST 438Verkehrsberuhigung und Parkdruck in der EichendorffstraßeStellungnahme
  4. 18. November 2009OFOF 1083/9Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 3. Dezember 2009Sie sind hier
    OMOM 3809Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße
    Direktanregung
  6. 2. Februar 2010STST 289Verkehrsberuhigung in der EichendorffstraßeStellungnahme
  7. 30. August 2010Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 1236a) Verkehrsberuhigung in der Eichendorfstraße b) Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 45 · 23.09.2010
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

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