Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße II
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Eichendorffstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Kreisverkehr Eichendorffstraße/Fallerslebenstraße/Liliencronstraße – Planung wieder aufnehmen08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/WalterWeisbeckerWeg/ Marie-Bittdorf-Anlage16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim18.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Eichendorffstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1352 entstanden aus Vorlage: OF 1227/9 vom 17.06.2010
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße II Vorgang: OM 3809/09 OBR 9; ST 289/10 Mit seiner Anregung vom 03.12.2009, OM 3809/09, schlug der Ortsbeirat dem Magistrat, im Hinblick auf die erfolgte Neuordnung der Beparkung in der Eichendorffstraße im Sommer 2009, vor, 1. den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen; 2. die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und 3. mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann. Eine endgültige Stellungnahme des Magistrats zu der Anregung liegt bislang nicht vor. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat nach dem aktuellen Sachstand in der vorgenannten Angelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2010Sie sind hierVV 1352Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIAnfrage
- 17. Juni 2010OFOF 1227/9Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1236a) Verkehrsberuhigung in der Eichendorfstraße b) Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen