Hinterhofbebauung im Bäckerweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1170
Betreff: Hinterhofbebauung im Bäckerweg Vorgang: V 766/18 OBR 3 Zu Ziffern 1. bis 3.: Für das vorliegende Grundstück gilt der Bebauungsplan NO 1a Nr 2, der für das Allgemeine Wohngebiet (WA) eine viergeschossige Bebauung festsetzt. Das genehmigte Bauvorhaben hält diese Festsetzung ein. Auch die nach der Hessischen Bauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen werden eingehalten. Insoweit ist von einer übermäßigen Verschattung nicht auszugehen. Zu Ziffer 4.: Im November 2016 wurde eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung für die Fällung einer Kastanie erteilt. Das Bestandsgrundstück war bisher zu annähernd 100% versiegelt. Nach der vorliegenden Planung werden die Gartenbereiche künftig begrünt sein. Auch das Garagendach wird mit ca. 80 cm Erdüberdeckung versehen und begrünt werden. Eine Begrünung erhalten darüber hinaus auch die Flachdächer der Nebengebäude und des Hauptgebäudes. Für notwendige Stellplätze sind oberirdisch keine weiteren Flächenversiegelungen erforderlich, da die Stellplätze sowie der größte Teil der Fahrräder in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Zu Ziffer 5.: Wie oben bereits dargestellt, hält das Bauvorhaben die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ein. Es wurde lediglich eine Befreiung von der Grundflächenzahl (GRZ) zugelassen. Festgesetzt sind hier 0,3. Zugelassen wurde 0,4, da sich die Überschreitung der GRZ im Umfeld abbildet. Die benachbarten Grundstücke sind mit gleicher oder höherer GRZ ausgenutzt. Mit der vorliegenden Planung wird ein Konglomerat ungenutzter Gebäude, Anbauten etc. und versiegelter Hofflächen geräumt und durch einen Wohnungsbau mit überwiegend milieuschutzkonformen Wohnungsgrößen ersetzt. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung bleiben gewahrt. Zu Ziffer 6.: Beantragt und genehmigt sind Wohnungen. Zur Vermarktungsform geben die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingereichten Unterlagen keine Auskunft. Ein Abgeschlossenheitsantrag, der für eine Aufteilung in Eigentumswohnungen erforderlich wäre, liegt dem Magistrat bisher jedenfalls nicht vor. Geförderter Wohnraum wird nicht errichtet. Zu Ziffer 7.: Der Milieuschutz war Gegenstand der Beratung und stand der Genehmigung nicht entgegen. Die Kriterien der Erhaltungssatzung sind im Sinne der Gleichbehandlung mit Vergleichsbauten in zweiter Reihe erfüllt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2018OFOF 413/3Hinterhofbebauung im BäckerwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Februar 2018VV 766Hinterhofbebauung im BäckerwegAnfrage
- 2. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1170Hinterhofbebauung im BäckerwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab