Hinterhofbebauung im Bäckerweg
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Bäckerweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- E-Ladesäule Bäckerweg21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern18.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bäckerweg per E-MailBegründung
Auf dem Hinterhof der Grundstücke Bäckerweg 10 - 12 finden seit einiger Zeit Bauarbeiten statt. Zunächst wurden ein kleines Wohn-/Geschäftshaus sowie einige Garagen abgerissen. Laut Bauschild geschieht hier folgendes: "Errichtung eines Wohngebäudes mit 39 Wohnungen, 2 Einheiten für freiberufliche Nutzung gemäß §13 NVO und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen - Erdgeschoss / 3 Obergeschosse/ Staffelgeschoss". Zur Zeit wird die Tiefgarage ausgehoben, wegen der Absperrungen kann man nicht viel von der Baustelle sehen, aber die Dimensionen schon erahnen. Dazu wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, einige Fragen zu beantworten: - Wie kann es sein, dass in einem Hinterhof eine solche Bauhöhe möglich ist? - Wie groß ist die Verschattung zu den Nachbarhäusern? - Wurden die vorgeschriebenen Abstände eingehalten? - Wie hat sich die Versiegelung geändert? Dem Vernehmen nach musste mindestens ein großer Baum gefällt werden? - Wie ist es möglich, dass in einem Hinterhof im eng bebauten und dicht besiedelten Nordend ein solch überdimensionales Gebäude errichtet wird? Konnte die Stadt nicht dafür sorgen, dass hier kleinteiliger gebaut wird? - Handelt es sich bei den 39 Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Wie viele der Wohnungen sind nach dem ersten oder dem zweiten Förderweg geplant? - Inwiefern lässt sich ein solcher Bau mit der Erhaltungssatzung und mit der kommenden Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Dieses Bauprojekt erweckt jedoch den Anschein, dass man hier mit einem überdimensionierten Bau weder auf die vorhandene Bebauung geachtet hat noch dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für den Durchschnittsverdiener gerecht werden wird.
Inhalt
Antrag vom 09.02.2018, OF 413/3
Betreff: Hinterhofbebauung im Bäckerweg Auf dem Hinterhof der Grundstücke Bäckerweg 10 - 12 finden seit einiger Zeit Bauarbeiten statt. Zunächst wurden ein kleines Wohn-/Geschäftshaus sowie einige Garagen abgerissen. Laut Bauschild geschieht hier folgendes: "Errichtung eines Wohngebäudes mit 39 Wohnungen, 2 Einheiten für freiberufliche Nutzung gemäß §13 NVO und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen - Erdgeschoss / 3 Obergeschosse/ Staffelgeschoss". Zur Zeit wird die Tiefgarage ausgehoben, wegen der Absperrungen kann man nicht viel von der Baustelle sehen, aber die Dimensionen schon erahnen. Dazu wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, einige Fragen zu beantworten: - Wie kann es sein, dass in einem Hinterhof eine solche Bauhöhe möglich ist? - Wie groß ist die Verschattung zu den Nachbarhäusern? - Wurden die vorgeschriebenen Abstände eingehalten? - Wie hat sich die Versiegelung geändert? Dem Vernehmen nach musste mindestens ein großer Baum gefällt werden? - Wie ist es möglich, dass in einem Hinterhof im eng bebauten und dicht besiedelten Nordend ein solch überdimensionales Gebäude errichtet wird? Konnte die Stadt nicht dafür sorgen, dass hier kleinteiliger gebaut wird? - Handelt es sich bei den 39 Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Wie viele der Wohnungen sind nach dem ersten oder dem zweiten Förderweg geplant? - Inwiefern lässt sich ein solcher Bau mit der Erhaltungssatzung und mit der kommenden Milieuschutzsatzung vereinbaren?
Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Dieses Bauprojekt erweckt jedoch den Anschein, dass man hier mit einem überdimensionierten Bau weder auf die vorhandene Bebauung geachtet hat noch dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für den Durchschnittsverdiener gerecht werden wird.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2018Sie sind hierOFOF 413/3Hinterhofbebauung im BäckerwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Februar 2018VV 766Hinterhofbebauung im BäckerwegAnfrage
- 2. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1170Hinterhofbebauung im BäckerwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)