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Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit Lärmbeschwerden von Anwohnern in der Innenstadt, insbesondere im Zusammenhang mit den Sommergärten an der Fahrgasse und Fischerplätzchen. Es wird ein Gutachten zur Lärmminderung bis Ende Januar 2024 in Aussicht gestellt, um die Betriebszeiten der Gastronomiebetriebe gegebenenfalls zu regulieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Bis 2021 kam es zu gelegentlichen Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit den Sommergärten der am Fischerplätzchen gelegenen Gaststätten "Moloko" (Kurt-Schumacher-Straße 1), "Panamaa" (Fahrgasse 3) und "Naiv" (Fahrgasse 4).

Nach erfolgten Belehrungen der Verantwortlichen durch die Stadtpolizei beruhigte sich die Situation, sodass in 2022 keine Lärmbelästigungen aktenkundig wurden. Im Juni 2023 wandten sich erneut Anwohner an das Ordnungsamt und beklagten sich über Gästelärm aus den o.g. Sommergärten.

Vor der Einleitung ordnungsrechtlicher Maßnahmen - wie beispielsweise eine Betriebszeitbeschränkung auf 6.00 bis 22.00 Uhr - ist deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Behördliche Regulierungen sind erst dann gerechtfertigt, wenn der gastronomische Betrieb über das Zumutbare hinausgehende Beeinträchtigungen verursacht.

Da die Beurteilung der Frage, wann auftretender Lärm als störend bzw. unzumutbar empfunden wird, subjektiv vom Empfinden des jeweils Betroffenen abhängt, wurde am 29.09.2023 eine Schallpegelmessung in der Wohnung eines Beschwerdeführers durchgeführt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass durch den Betrieb der drei Sommergärten in der Summe der für die Zeit nach 22.00 Uhr gültige Immissionsrichtwert überschritten wurde.

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Vertretern des Ordnungsamtes und den Betreibern der betreffenden Gaststätten wurde dieser Sachverhalt eingehend erörtert. Dabei zeigten sich die Betreiber kooperativ und versprachen ein Mitwirken an der Problemlösung. Sie sagten zu, dass auf ihre Veranlassung bis spätestens Ende Januar 2024 ein Gutachten erstellt wird, aus dem sich ergibt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Sommergärten unter Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Immissionsrichtwertes künftig weiter betrieben werden können.

Seitens des Ordnungsamtes wurde dennoch unmissverständlich darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Vorlage die Beschränkung der Betriebszeit für die Außengastronomie auf 6.00 bis 22.00 Uhr per Verwaltungsverfügung vorgesehen ist.

Begleitend plant das Amt für Straßenbau und Erschließung, Sondernutzungserlaubnisse für die betreffenden Sommergärten künftig nur noch unter der Vorgabe zu erteilen, dass das Mobiliar durch geeignete Maßnahmen des Betreibers nach Schließung der Gaststätte nicht mehr von unbefugten Personen genutzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2023OFOF 1004/1Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/FischerplätzchenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 9. Oktober 2023OFOF 1027/1Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/FischerplätzchenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  3. 10. Oktober 2023OMOM 4590Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/FischerplätzchenDirektanregung
  4. 15. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 116Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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