Wohnungsmodernisierung und Parkberechtigung
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Wohnungsmodernisierung und die Parkberechtigung. Der aktuelle Sachstand bleibt unverändert im Vergleich zur vorherigen Stellungnahme vom 11.11.2022.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Sachstand der Stellungnahme des Magistrats ST 2621 vom 11.11.2022 ist
unverändert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021OFOF 545/4Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2021OMOM 7307Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungDirektanregung
- 25. Mai 2021STST 1125Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 25. Oktober 2021STST 1960Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 11. November 2022STST 2621Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 26. Mai 2023Sie sind hierSTST 1157Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 152 WochenSTST 9Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab