Wohnungsmodernisierung und Parkberechtigung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Verfahren zu entwickeln, das es ermöglicht, die Berechtigung zum Bewohnerparken bei temporären Umquartierungen während Wohnungsmodernisierungen in die entsprechende Zone zu übertragen. Dies soll den Umziehenden den Aufwand der Ummeldung des Erstwohnsitzes ersparen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein Verfahren zu finden, mit dem bei zeitweisen Umquartierungen im Zuge von Mietwohnungsmodernisierungen die Berechtigung zum Bewohnerparken mit in die Zone der zeitweisen Wohnung genommen werden kann. Dabei sollten auch Wohnungsgesellschaften angeregt werden, die Einleitung dieses Vorgangs mit in ihre Servicepakete für solche temporären Wohnungswechsel aufzunehmen.
Begründung
Wohnungsgesellschaften bieten bei größeren Modernisierungsarbeiten in Gebäuden den Umzug in eine Ersatzwohnung an. Diese liegt gelegentlich in einer anderen Bewohnerparkzone. Nach herrschendem Regularium wird ein Parkausweis aber nur am Ort des Erstwohnsitzes erteilt. Der Rat von Ämtern, einfach den Erstwohnsitz umzumelden, klingt vonseiten der Ratgeber elegant. Für die Umziehenden führt er aber zu erheblichem Mehraufwand, weil dann auch alle Behörden, Versicherungen usw. von dem (am Ende doppelten) Wohnsitzwechsel unterrichtet werden müssen. Dies ist vermeidbar, wenn von amtlicher Seite ein an den Sachverhalt angepasstes Verfahren gefunden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2021OFOF 545/4Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7307Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungDirektanregung
- 25. Mai 2021STST 1125Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 25. Oktober 2021STST 1960Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 11. November 2022STST 2621Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 26. Mai 2023STST 1157Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 152 WochenSTST 9Wohnungsmodernisierung und ParkberechtigungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats