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Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157

Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen Zu 1.: Die Geschwindigkeitskontrollen richten sich nach den Zeiten mit der höchsten Unfallhäufigkeit (Unfallstatistik der Polizei) und finden regelmäßig montags bis freitags von 07:00 und 21:00 Uhr statt. Spätere Kontrollen von Seiten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit sind nicht möglich, da die Dienstzeit um 22:00 Uhr endet. Die Polizei würde spätere Geschwindigkeitskontrollen bis circa 23:00 Uhr an rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingten Unfallschwerpunkten durchführen. Die Siegener Straße erfüllt keine der notwendigen Kriterien.

Zu 2.: Weil in der Siegener Straße kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, sind Rotlichtkontrollen durch die Polizei nicht erforderlich.

Zu 3.: Die geschalteten Zwischenzeiten (Zeit von Grünende der Kraftfahrzeug (KFZ)-Signale bis zum Grünbeginn der Fußgängersignale) entsprechen dem Regelwerk. Das Verzögern des Grünschaltens der Fußgängersignale wäre für die wartenden zu Fuß Gehenden unverständlich, da die KFZ die Konfliktfläche längst verlassen haben. In der Folge würde die Straße bei Rot überquert werden. Eine Änderung der Fußgängergrünzeit ist mit der vorhandenen Gerätetechnik nicht möglich. Bei einem Steuergeräteaustausch nach dem heutigem Standard an Fußgängerschutzanlagen in Frankfurt am Main würde die Gründauer komfortabler gestaltet werden. Eine Gefährdung für zu Fuß Gehende ist aber auch bei den derzeitigen geschalteten Grünzeiten auszuschließen, da sich an die Grünzeit eine Räumzeit mit rotem Signal anschließt, die so bemessen ist, dass die komplette Furt mit normaler Gehgeschwindigkeit überquert werden kann, bevor der Kfz-Verkehr das Grünsignal erhält

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. August 2016 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 607 — Direktanregung vom 4. Oktober 2016.

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