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Prioritätenliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen im Ortsbezirk 6 erstellen

Vorlagentyp: OFCDU
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Begründung

von Lichtsignalanlagen im Ortsbezirk 6 erstellen Vorgang: V 1127/14 OBR 6; ST 1593/14; V 1478/15 OBR 6; OM 4646/15 OBR 6; ST 210/16; ST 204/16; OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16; Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593 dargestellte Auflistung an Lichtsignalanlagen, die erneuert werden sollten, zu aktualisieren und dabei darzustellen, 1. welche Anlagen noch erneuert werden müssen und 2. in welcher Reihenfolge bzw. zu welchem Zeitpunkt die Erneuerung geplant ist. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, nach welchen Kriterien die Reihenfolge festgelegt wird. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593 wurden 19 Lichtsignalanlagen (LSA) aufgelistet, die innerhalb von 5 bis 7 Jahren ausgetauscht werden sollten / sollen. Der Austausch sollte demnach nach dem Alter erfolgen. Eine Terminvorausschau für die Erneuerung konnte nicht gegeben werden. Nun wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210, die sich auf die Erneuerung der Ampel Alt Sossenheim / Siegener Str. bezieht, darauf hingewiesen, dass es eine Vormerkliste für die Erneuerung von LSA gebe, die mit Prioritäten versehen werde. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung sei die Verkehrssicherheit. Ein konkreter Umsetzungspunkt für diese Ampel wurde jedoch wieder nicht genannt; ebenso konnte man der Stellungnahme nicht entnehmen, welche LSA (noch) auf der Vormerkliste vermerkt sind und in welcher Reihenfolge der Umbau geplant ist. Ähnlich ungenau sieht die Antwort zu der Frage nach der Umrüstung der Ampel Siegener Str. / Robert-Dissmann-Str. aus (ST 204 vom 01.02.2016 und ST 1157 vom 29.08.2016). Hier geht es um die Ausstattung der Lichtsignalanlage mit Blindensignalen, was auch vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) für diese Ampel befürwortet wird.

Inhalt

Antrag vom 25.02.2017, OF 334/6

Betreff: Prioritätenliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen im Ortsbezirk 6 erstellen Vorgang: V 1127/14 OBR 6; ST 1593/14; V 1478/15 OBR 6; OM 4646/15 OBR 6; ST 210/16; ST 204/16; OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16; Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593 dargestellte Auflistung an Lichtsignalanlagen, die erneuert werden sollten, zu aktualisieren und dabei darzustellen, 1. welche Anlagen noch erneuert werden müssen und 2. in welcher Reihenfolge bzw. zu welchem Zeitpunkt die Erneuerung geplant ist. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, nach welchen Kriterien die Reihenfolge festgelegt wird.

Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593 wurden 19 Lichtsignalanlagen (LSA) aufgelistet, die innerhalb von 5 bis 7 Jahren ausgetauscht werden sollten / sollen. Der Austausch sollte demnach nach dem Alter erfolgen. Eine Terminvorausschau für die Erneuerung konnte nicht gegeben werden. Nun wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210, die sich auf die Erneuerung der Ampel Alt Sossenheim / Siegener Str. bezieht, darauf hingewiesen, dass es eine Vormerkliste für die Erneuerung von LSA gebe, die mit Prioritäten versehen werde. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung sei die Verkehrssicherheit. Ein konkreter Umsetzungspunkt für diese Ampel wurde jedoch wieder nicht genannt; ebenso konnte man der Stellungnahme nicht entnehmen, welche LSA (noch) auf der Vormerkliste vermerkt sind und in welcher Reihenfolge der Umbau geplant ist. Ähnlich ungenau sieht die Antwort zu der Frage nach der Umrüstung der Ampel Siegener Str. / Robert-Dissmann-Str. aus (ST 204 vom 01.02.2016 und ST 1157 vom 29.08.2016). Hier geht es um die Ausstattung der Lichtsignalanlage mit Blindensignalen, was auch vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) für diese Ampel befürwortet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Februar 2017 brachte CDU im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.03.2017 im OBR 6 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als V 1127 (Anfrage) weitergeleitet.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 10 · 14.03.2017
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1372 2017 Die Vorlage OF 334/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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