Halteverbot im Kelsterbacher Weg
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung für ein Halteverbot im Kelsterbacher Weg abgelehnt, da die Straße zu schmal ist, um die erforderliche Restfahrbahnbreite bei parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Leunastraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und Leunabrücke15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Leunastraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei dem betreffenden Straßenabschnitt handelt es sich um eine Sackgasse, die von der Geisenheimer Straße abgeht und nach circa 25 m hinter der vorhandenen Wohnbebauung zu einem 4,50 m - 5,00 m schmalen Wirtschaftsweg übergeht.
Wie vom Ortsbeirat richtig beschrieben, ist die Straße somit zu schmal, um bei parkenden Fahrzeugen die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung notwendigen 3,05 m Restfahrbahnbreite bereitzustellen. Somit besteht auf dem gesamten Abschnitt ab der Brückenrampe bis zum Ende der Sackgasse Höhe Leunastraße Haltverbot. Eine zusätzliche Beschilderung ist nicht erforderlich und nicht statthaft.
Die Anregung wird daher abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2022OFOF 661/6Halteverbot im Kelsterbacher WegOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2023OMOM 3364Halteverbot im Kelsterbacher WegDirektanregung
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1139Halteverbot im Kelsterbacher WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab