Halteverbot im Kelsterbacher Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Halteverbot im Kelsterbacher Weg in Schwanheim einzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die Verengung auf der Brücke die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge gefährdet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass beide Seiten des Kelsterbacher Weges in Schwanheim, im Bereich der einspurigen Brücke über der B 40 (Brückenbauwerk 604/Messtischblatt-Nr. 5917), mit einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283) versehen werden.
Begründung
Diese Kreisstraße, die in einer Sackgasse endet, verengt sich auf der Brücke und deren Auffahrtrampen derart, dass neben dort parkenden Kfz (siehe Foto) eine nötige Mindestbreite der Fahrbahn in der Regel unterschritten wird. Dies kann für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zum Verhängnis werden, da sich der Zeitverlust durch weiträumige Umfahrung negativ auswirkt. Zuletzt wurde dies von Bürgern anlässlich einer Feuerwehrübung beobachtet, deren Einsatzziel Richtung Freizeitgärten und Schwanheimer Düne wegen der Engstelle auf direktem Weg unerreichbar war, was im Ernstfall absehbare Folgen haben kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2022OFOF 661/6Halteverbot im Kelsterbacher WegOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3364Halteverbot im Kelsterbacher WegDirektanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1139Halteverbot im Kelsterbacher WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats