Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem unzulässigen Parken auf Gehwegen, insbesondere im Bereich des Ziegelhüttenweges. Es wird abgelehnt, Gehwegparken anzuordnen, da der Gehweg zu schmal ist, um eine ungehinderte Nutzung durch Fußgänger:innen zu gewährleisten.
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Breslauer Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.04.2026.
- Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkostenvorlage17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Brückenbauarbeiten Mörfelder Landstraße27.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Der Presse war zu entnehmen, dass die Mörfelder Landstraße aufgrund von Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn zwischen B26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Breslauer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Gehwege sind Sonderwege für Fußgänger:innen. Dementsprechend ist das Parken auf Gehwegen unzulässig, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt.
Ob sich entsprechende Regelungen treffen lassen, ist durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde gewissenhaft zu prüfen. So ist sicherzustellen, dass der unbehinderte Verkehr von Fußgänger:innen weiterhin möglich ist. Dabei sind auch die Belange von Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind Zweirichtungsverkehre aufrechtzuerhalten.
In der öffentlichen Wahrnehmung gewinnen Gehwege zunehmend an Bedeutung und die zuständige Aufsichtsbehörde achtet verstärkt auf die Nutzbarkeit der Sonderwege. Um den originären Nutzen von Gehwegen auch zukünftig aufrechtzuerhalten, wird in Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde das Gehwegparken daher nur noch angeordnet, wenn eine Restbreite von mindestens 2,20 m für Fußgänger:innen verbleibt. Bei höheren Verkehrsstärken von Fußgänger:innen sind bei individueller Prüfung der Örtlichkeit auch höher liegende Mindestbreiten möglich. Vor diesem Hintergrund wird die Anordnung von Gehwegparken im hier gegenständlichen Bereich des Ziegelhüttenweges abgelehnt. Der betroffene Gehweg ist, mit Ausnahme einiger im Hinblick auf eine einheitliche Parkregelung zu vernachlässigende Stellen, dafür zu schmal.
Es wird darauf hingewiesen, dass die örtlichen Fahrbahnbegebenheiten mit circa 8 Metern Fahrbahnbreite ausreichend sind, um (handelsübliche) PKW beidseitig vollumfänglich auf der Fahrbahn abzustellen. Ein Durchlassen des Gegenverkehrs ist an den vorhandenen Feuerwehrzufahrten möglich.
Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung am
11. November 2022 im Bereich der Riedhofschule wurden falsch parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg des Ziegelhüttenwegs bemängelt. Es wurde - auch vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Einstellungen, die auch von den Behörden mitgetragen werden - um Kontrollen gebeten.
Am 16. November 2022 erfolgte durch die Städtische Verkehrspolizei eine erste Kontrolle, bei der 18 Parkverstöße im Bereich der Hausnummern 30 bis 46 angezeigt wurden. Der weitere Straßenabschnitt, also der betroffene Bereich mit den Hausnummern 46 bis 54, war wegen eines mobilen Haltverbots frei.
Bei den nachfolgenden Prüfungen (4. und 24. Januar 2023) war das mobile Haltverbot nicht mehr vor Ort und die Kontrollen erfolgten bis Hausnummer 52. Es wurden jeweils 17 beziehungsweise 8 Parkverstöße angezeigt.
Da die Fahrbahn für ein beidseitiges, rechtskonformes Parken am Fahrbahnbahnrand mit circa 8 m ausreichend breit ist und in diesem Wohngebiet kein Parkraum "verloren" ging, war zur Vermeidung möglichen "wilden" Parkens im Vorfeld eine Ankündigung der Maßnahmen nicht angezeigt. Die Städtische Verkehrspolizei markiert Fahrzeuge, um Mehrfachahndungen zu vermeiden und hinterlässt bei den Kontrollen sogenannte Scheibenwischerverwarnungen mit allen notwendigen Angaben, so dass die Betroffenen unmittelbar auf das Fehlverhalten hingewiesen werden.
Auch die Landespolizei hat sich der Anregung aus dem Schulwegtermin angenommen und das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2022OFOF 630/5Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 27. Januar 2023OMOM 3459Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener StraßeDirektanregung
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1132Parken halb auf dem Gehweg: Hier nördliche Seite des Ziegelhüttenweges im Bereich zwischen Breslauer Straße und Beuthener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab