Keine unnötige Zerstörung der Biotope und Gärten in der Grünen Lunge
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1128
Betreff: Keine unnötige Zerstörung der Biotope und Gärten in der Grünen Lunge Zu 1) Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark erforderlichen Vorarbeiten auf Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs des Verfahrens wurden so terminiert, dass die Beeinträchtigung der gärtnerischen Nutzung möglichst gering gehalten wurde. Schäden an der Vegetation und negative Auswirkungen auf den Tierbestand im Gebiet sind im Winterhalbjahr, d.h. außerhalb der Vegetationsperiode, am geringsten. Zur Erarbeitung des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts werden im Zusammenhang mit der Versickerung von Niederschlägen Bodenuntersuchungen erforderlich. Das Regenwasserbewirtschaftungskonzept wiederum ist eine wesentliche Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans. Um das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können, waren die von Oktober 2018 bis Mitte März 2019 durchgeführten Bodenuntersuchungen unerlässlich. Zu 2) Sofern Maßnahmen und Arbeiten im Plangebiet anstehen, informiert die Stadt fortlaufend darüber und führt eine umfassende Kommunikation mit den vom Planverfahren betroffenen Bürgern. Die von den Bodenuntersuchungen im Plangebiet betroffenen Eigentümer und Pächter wurden persönlich angeschrieben und über die bevorstehenden Maßnahmen informiert. Die Öffentlichkeit wurde über Bekanntmachungen in der Presse in Kenntnis gesetzt. Zu 3) Von Seiten des Magistrats wurden und werden keine Drohungen ausgesprochen. In Streitigkeiten Dritter mischt sich der Magistrat nicht ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2019OMOM 4205Keine unnötige Zerstörung der Biotope und Gärten in der Grünen LungeDirektanregung
- 24. Januar 2019OFOF 615/3Schluss mit der Zerstörung der Biotope und Gärten in der Grünen LungeOrtsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 7. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1128Keine unnötige Zerstörung der Biotope und Gärten in der Grünen LungeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab