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Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier "Lurgi-Areal" - Wer hat dies zu verantworten?

Vorlagentyp: STMagistrat
33 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Abriss des Lurgi-Hauses vor, da eine weitere Nutzung aufgrund von Altlasten und baulichen Mängeln nicht möglich ist. Die Neubebauung des Areals soll ein urbanes Wohnquartier mit sozialen Einrichtungen schaffen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Koalitionsvertrag enthält keine Aussage darüber, dass die Gebäude auf dem sogenannten Lurgi-Areal nicht abgebrochen werden sollen. Eine Verwendung vorhandener Bausubstanz ist immer im Einzelfall zu prüfen. Gegen eine weitere Verwendung des sogenannten Lurgi-Hauses sprechen mehrere Gründe: Durch die ehemalige industrielle Nutzung bestehen auf dem Grundstück Altlasten. Bei einer baulichen und/oder Nutzungsänderung werden daher Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Eine Umnutzung des Gebäudes, etwa zu Wohnzwecken oder für soziale Infrastruktur, ist daher nicht möglich. Eine Wiederaufnahme der Büronutzung in bedeutsamem Umfang ist angesichts des bereits lange andauernden Leerstands und der schwierigen Gebäudekonfiguration und Grundrissstruktur als unrealistisch einzuschätzen. Mit Beschluss vom 01.02.2018 ( § 2289 ) hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" beschlossen. Das Ziel der Planung ist die Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen, einer Grundschule und Kindertageseinrichtungen. Ein Erhalt des Lurgi-Hauses steht diesen Zielen entgegen und ein erforderlicher Abbruch ist bereits im Aufstellungsbeschluss benannt. Zu
  2. Da der Gebäudebestand des Lurgiareals aus den oben genannten Gründen nicht erhalten und weiter genutzt werden kann, geht der geplante städtebauliche Ideenwettbewerb von einer Neubebauung des Areals aus. Zu
  3. Aus den oben genannten Gründen ist für die weitere Planung ein Erhalt des Lurgi-Hauses nicht möglich. Die Eigentümerschaft hatte daher den Abbruch beantragt. Das geplante Vorhaben hat den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben entsprochen und die Abbruchgenehmigung war somit durch die Bauaufsicht zu erteilen. Der Ortsbeirat und die planungspolitischen SprecherInnen wurden bereits und werden weiterhin über das weitere Verfahren informiert und entsprechend beteiligt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. September 2021VV 172Baugebiet „LURGI-Areal“ im Mertonviertel - in VorplanungAnfrage
  2. 20. Januar 2022OFOF 106/8Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier „Lurgi-Areal“ - Wer hat dies zu verantworten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. Januar 2022VV 291Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier „Lurgi-Areal“ - Wer hat dies zu verantworten?Anfrage
  4. 6. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 Wochen
    STST 1089Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier "Lurgi-Areal" - Wer hat dies zu verantworten?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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