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Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Überprüfung und Erneuerung der Markierungen für Behindertenparkplätze in der Fußgängerzone zugesichert. Zudem wird die Städtische Verkehrspolizei verstärkt auf Verstöße gegen die Parkregelungen achten, um die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen zu verbessern.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. bis 2a.

Bei Begehungen überprüft der Magistrat die Markierungen im Stadtgebiet regelmäßig. Auch unabhängig davon wird der Magistrat die genannten Markierungen nun überprüfen und bei Bedarf erneuern.

Verstöße zum Nachteil mobilitätseingeschränkter Menschen stehen im besonderen Fokus der Städtischen Verkehrspolizei. Der Außendienst wurde über die Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und gebeten, die genannten Örtlichkeiten verstärkt zu überwachen.

Zu 2b.

Nach Intention des Gesetzgebers wie auch nach ständiger Rechtsprechung gelten alle Kalendertage als Werktage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. April 2005, Az.: VIII ZR 206/04). Das Zusatzzeichen erfüllt also bereits heute die Zielsetzung der Anregung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2024OFOF 925/6Höchst: Behindertenparkplatz an der FußgängerzoneOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Februar 2024OFOF 934/6Höchst: Behindertenparkplatz an der FußgängerzoneOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 6. Februar 2024OMOM 5069Höchst: Behindertenparkplatz an der FußgängerzoneDirektanregung
  4. 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1042Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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