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Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie "Meldung Götterbaum"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Frankfurter Mängelmelder um die Kategorie "Meldung Götterbaum" zu erweitern, um Bürgerinnen und Bürger bei der Meldung von Fundorten des invasiven Götterbaums zu unterstützen. Dies soll helfen, die Ausbreitung dieser Art zu kontrollieren und die Artenvielfalt sowie die Infrastruktur der Stadt zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Frankfurter Mängelmelder um die Kategorie "Meldung Götterbaum" zu erweitern. Bürgerinnen und Bürger sollen so aktiv dabei unterstützt werden, Fundorte dieser invasiven Art unkompliziert an die Stadt zu melden.

Begründung

Der Götterbaum (Ailanthus altissima) breitet sich in Frankfurt stark aus und verursacht hohe Folgekosten. Er verdrängt heimische Arten, schädigt Infrastruktur wie Straßen und Mauern und kann zudem Allergien auslösen. Die Bekämpfung ist aufwendig, da die Bäume nach Fällungen rasch wieder austreiben. Um dieser Entwicklung frühzeitig zu begegnen, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Mit einer einfachen Meldekategorie im Mängelmelder können Bürgerinnen und Bürger ihre Beobachtungen direkt weitergeben. So entsteht ein gemeinsames Frühwarnsystem, das Kosten spart, die Artenvielfalt schützt und unsere Stadt nachhaltiger macht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7623Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie „Meldung Götterbaum“
    Direktanregung
  2. 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 297Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie „Meldung Götterbaum"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Sitzung 45 · 24.02.2026
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Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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