Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie "Meldung Götterbaum"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Frankfurter Mängelmelder um die Kategorie "Meldung Götterbaum" zu erweitern, um Bürgerinnen und Bürger bei der Meldung von Fundorten des invasiven Götterbaums zu unterstützen. Dies soll helfen, die Ausbreitung dieser Art zu kontrollieren und die Artenvielfalt sowie die Infrastruktur der Stadt zu schützen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Frankfurter Mängelmelder um die Kategorie "Meldung Götterbaum" zu erweitern. Bürgerinnen und Bürger sollen so aktiv dabei unterstützt werden, Fundorte dieser invasiven Art unkompliziert an die Stadt zu melden.
Begründung
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) breitet sich in Frankfurt stark aus und verursacht hohe Folgekosten. Er verdrängt heimische Arten, schädigt Infrastruktur wie Straßen und Mauern und kann zudem Allergien auslösen. Die Bekämpfung ist aufwendig, da die Bäume nach Fällungen rasch wieder austreiben. Um dieser Entwicklung frühzeitig zu begegnen, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Mit einer einfachen Meldekategorie im Mängelmelder können Bürgerinnen und Bürger ihre Beobachtungen direkt weitergeben. So entsteht ein gemeinsames Frühwarnsystem, das Kosten spart, die Artenvielfalt schützt und unsere Stadt nachhaltiger macht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7623Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie „Meldung Götterbaum“Direktanregung
- 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 297Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie „Meldung Götterbaum"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.