Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie "Meldung Götterbaum"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Aufnahme des Götterbaums in den städtischen Mängelmelder abzulehnen. Gründe hierfür sind der falsche Eindruck einer flächendeckenden Mangelbetrachtung sowie der zu erwartende hohe Verwaltungsaufwand. Es wird eine Bekämpfung des Götterbaums nur in konkreten Einzelfällen für sinnvoll erachtet.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung schließt sich der Stellungnahme des Umweltamtes 79.61 an, wonach die Aufnahme des Götterbaums in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt seitens der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt wird. Eine Aufnahme würde den falschen Eindruck vermitteln, Götterbäume seien grundsätzlich und flächendeckend als "Mangel" zu betrachten. Darüber hinaus ist es für viele Menschen schwierig, Götterbäume zuverlässig von anderen Baumarten mit gefiederten Blättern zu unterscheiden - etwa von der heimischen Esche - was zu einer Vielzahl von Fehlmeldungen führen könnte.
Ferner unterstützt die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung die Einschätzung, dass die Einführung einer zusätzlichen Kategorie im städtischen Mängelmelder für den Götterbaum aufgrund seiner weiten Verbreitung in Frankfurt einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde, der schwer abbildbar ist. Für das Monitoring der Verbreitung des Götterbaums sowie die Erstellung von Verbreitungskarten existiert bereits eine Online-Meldeplattform beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Da der Götterbaum inzwischen etabliert ist, erscheint eine Bekämpfung grundsätzlich nur in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere dort, wo naturschutzfachlich wertvolle Biotope betroffen sind (z. B. geschützte oder gefährdete Biotope) oder eine Bedrohung seltener Tier- oder Pflanzenarten vorliegt. Eine gesetzliche Bekämpfungspflicht des Götterbaums besteht in Hessen nicht.
Gleichwohl sind die Mitarbeitenden der zuständigen Stellen sowie beauftragte Firmen angewiesen, in Park- und Grünanlagen aufkommende Jungbäume des Götterbaums im Rahmen der turnusgemäßen Grünpflege fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte deren Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2025OMOM 7623Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie „Meldung Götterbaum“Direktanregung
- 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 297Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie „Meldung Götterbaum"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab