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Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
49 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933 eine Mischung aus Gewerbe- und Wohnnutzung zu sichern und nachhaltige Standards zu berücksichtigen. Ziel ist es, eine ökologisch verträgliche und sozial ausgewogene Entwicklung des Gebiets zu gewährleisten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933 folgende Aspekte zu beachten:

  1. Die bestehende Mischung aus Gewerbenutzung und Wohnnutzung wird als Mischgebiet planungsrechtlich gesichert.
  2. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann.
  3. Für die zukünftigen zur Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird die geforderte minimale Gebäudehöhe so festgesetzt, dass mindestens ein Geschoss über die Fahrbahn der Autobahn hinausragt und zukünftig einen Lärmschutz für das Quartier sichert.
  4. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt wird, durch dessen Ansiedlung sich Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit wird z. B. die Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt.
  5. Sofern es rechtlich möglich ist, wird in den Gewerbebereichen ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben.
  6. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulativen Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt.
  7. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen.
  8. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht.
  9. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard bzw. Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Fotovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Es ist zudem zu prüfen, ob eine ökologische Bauweise (z. B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh und Lehmputz) vorgegeben werden kann.
  10. Für alle zukünftigen Wohngebäude gelten die Regelungen des Frankfurter Baulandbeschlusses mit folgender Ausnahme: Mindestens 50 Prozent der neu errichteten Wohnungen werden als geförderter Wohnraum errichtet, davon zwei Drittel im
  11. Förderweg und ein Drittel im
  12. Förderweg.
  13. Weitere Reihen- und Einfamilienhäuser inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden, sind zu vermeiden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdingbar. Die vorgegebenen Gebäudehöhen orientieren sich daher an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern, die drei bis vier Geschosse aufweisen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvolle Geschossflächenzahl von 2,5 einher.
  14. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personenverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken.
  15. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei den Planungen zu berücksichtigen.
  16. Bis zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre ausgesprochen.

Begründung

Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai 2020 vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sollten die oben genannten Kriterien bzw. Vorgaben beachtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Mai 2020MM 73Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 9. November 2020OFOF 537/7Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 16. Januar 2021OFOF 558/7Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE.
  4. 19. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7093Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
    Direktanregung
  5. 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 896Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im VogelsgesangStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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