Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933

Vorlagentyp: OFSPDGRÜNEdie_farbechten_-_LINKE.
49 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Berücksichtigung verschiedener Aspekte bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933, um eine nachhaltige Mischung aus Gewerbe und Wohnnutzung zu gewährleisten. Ziel ist es, die bestehenden Gewerbeflächen zu sichern und gleichzeitig geförderten Wohnraum zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933 folgende Aspekte zu beachten: Die bestehende Mischung aus Gewerbenutzung und Wohnnutzung wird als Mischgebiet planungsrechtlich gesichert. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. Für die zukünftigen zur Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn, angrenzenden Bereich wird die geforderte minimale Gebäudehöhe so festgesetzt, dass sie mindestens einem Geschoss über die Fahrbahn der Autobahn hinausragt und zukünftig einen Lärmschutz für das Quartier sichert. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt wird, durch dessen Ansiedlung sich Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit wird z.B. die Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt. Sofern es rechtlich möglich ist, wird in den Gewerbebereichen ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulative Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer Kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard bzw. Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Es ist zudem zu prüfen, ob eine ökologische Bauweise (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh und Lehmputz) vorgegeben werden kann. Für alle zukünftigen Wohngebäude gelten die Regelungen des Frankfurter Baulandbeschlusses mit folgender Ausnahme: Mindestens 50 % der neu errichteten Wohnungen werden als geförderter Wohnraum errichtet, davon zwei Drittel im

  1. Förderweg und ein Drittel
  2. Förderweg. Weitere Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden, sind zu vermeiden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdingbar. Die vorgegeben Gebäudehöhen orientieren sich daher an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern die 3-4 Geschosse aufweisen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvolle Geschossflächenzahl von 2,5 einher. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personenverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei den Planungen zu berücksichtigen. Bis zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre ausgesprochen.

Begründung

Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sollten die oben genannten Kriterien bzw. Vorgaben beachtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Mai 2020MM 73Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 9. November 2020OFOF 537/7Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 16. Januar 2021Sie sind hier
    OFOF 558/7Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933
    Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE.
  4. 19. Januar 2021OMOM 7093Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im VogelsgesangDirektanregung
  5. 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 896Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im VogelsgesangStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7093 2021 1. Die Vorlage OF 537/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 558/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFarbechte
Ablehnung:
FDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen