Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, die geplante Bebauung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach zu überdenken und die ökologischen Bedenken zu berücksichtigen. Es wird argumentiert, dass die Versiegelung fruchtbarer Felder und die Umwidmung von Grünflächen negative Auswirkungen auf die Lebensqualität und das Ökosystem haben könnten.
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Anna-Lindh-Allee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.06.2026.
- Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der AnnaLindhAllee kommend Richtung NiederEschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg28.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Anna-Lindh-Allee per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Flächen, die von dem Magistrat als neues Gewerbegebiet ins Auge gefasst wurden, folgende Fragen zu beantworten:
- Trifft es zu, dass hierfür 30 Hektar fruchtbare Felder versiegelt werden müssten?
- Trifft es zu, dass es sich bei der geplanten Erweiterung des Grüngürtels sowieso schon um Grünflächen handelt, die nur umgewidmet werden?
- Trifft es zu, dass die Flächen bislang frei gehalten wurden, weil sie als Frischluft- bzw. Kaltluftentstehungsgebiet benötigt werden?
- Trifft es zu, dass es sich bereits um Ausgleichsflächen handelt, die erst kürzlich mit Steuergeldern aufwendig renaturiert wurden?
- Trifft es zu, dass die Freiflächen bislang dazu verwandt wurden, das Grundwasser aufzufüllen?
- Trifft es zu, dass sich dort seltene Tierarten angesiedelt haben, und wenn ja, welche? Ungeachtet der Beantwortung vorstehender Fragen wird der Magistrat nachdrücklich aufgefordert, von einer Bebauung des Areals zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße abzusehen und seine diesbezügliche Prüfung und Planung einzustellen.
Begründung
Der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat am 25.09.2020 ein Programm zur Entwicklung von Gewerbeflächen verabschiedet hat. Für die Versiegelung von Flächen in Nieder-Eschbach soll im Gegenzug der Grüngürtel wachsen, d. h. bestehende Freiflächen sollen umgewidmet werden. Der Magistrat lässt prüfen, ob nördlich des IKEA-Einrichtungshauses ein Gewerbegebiet entstehen könnte. Zwischen dem schon bestehenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbachs und der Wohnbebauung befinden sich fruchtbare Felder. Aus gutem Grund wurde das Gebiet aufgrund ökologischer Bedenken nicht in die Strategiekarte des 2019 beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts aufgenommen. In der aktuellen "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main" heißt es in der Vorbemerkung: "Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Damit ein gesundes und angenehmes Lebens- und Arbeitsumfeld in der Stadt erhalten bleibt, muss mit dem Wachstum an Wohnbebauung auch ein Wachstum an Grün einhergehen". Es ist deswegen geradezu absurd, dass man bestehendes Grün vernichtet, um danach über die Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden nachzudenken. Die Nieder-Eschbacher haben zunehmend das Gefühl, abgehängt zu werden und dass der landwirtschaftlich geprägte Stadtteil zur willfährigen Verfügungsmasse wird: Braucht man Flächen für den Wohnungsbau, müssen Nieder-Eschbacher Äcker, die die Stadt mit Nahrungsmitteln versorgen, herhalten, braucht man Gewerbegebiete, versiegelt man' mir nichts, dir nichts die letzten verbliebenen wertvollen Naturräume und Frischluftschneisen. Dieser Politik wird eine klare und unmissverständliche Absage erteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2020OFOF 303/15Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · AfD
- 23. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6741Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-EschbachDirektanregung
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 440Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats