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Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OFAfD
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat am 25.09.2020 ein Programm zur Entwicklung von Gewerbeflächen verabschiedet hat. Für die Versiegelung von Flächen in Nieder-Eschbach soll im Gegenzug der Grüngürtel wachsen, d.h. bestehende Freiflächen sollen umgewidmet werden. Der Magistrat lässt prüfen, ob nördlich des IKEA-Einrichtungshauses ein Gewerbegebiet entstehen könnte. Zwischen dem schon bestehenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbachs und der Wohnbebauung befinden sich fruchtbare Felder. Aus gutem Grund wurde das Gebiet aufgrund ökologischer Bedenken nicht in die Strategiekarte des 2019 beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts aufgenommen. In der aktuellen "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main" heißt es in der Vorbemerkung: "Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Damit ein gesundes und angenehmes Lebens- und Arbeitsumfeld in der Stadt erhalten bleibt, muss mit dem Wachstum an Wohnbebauung auch ein Wachstum an Grün einhergehen". Es ist deswegen geradezu absurd, dass man bestehendes Grün vernichtet, um danach über die Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden nachzudenken. Die Nieder-Eschbacher haben zunehmend das Gefühl, abgehängt zu werden und dass der landwirtschaftlich geprägte Stadtteil zur willfährigen Verfügungsmasse wird: Braucht man Flächen für den Wohnungsbau, müssen Nieder-Eschbacher Äcker, die die Stadt mit Nahrungsmitteln versorgen, herhalten, braucht man Gewerbegebiete, versiegelt man "mir-nichts-Dir-nichts" die letzten verbliebenen wertvollen Naturräume und Frischluftschneisen. Dieser Politik wird eine klare und unmissverständliche Absage erteilt!

Inhalt

Antrag vom 28.09.2020, OF 303/15

Betreff: Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Flächen, die von dem Magistrat als neues Gewerbegebiet ins Auge gefasst wurden, Auskunft darüber zu geben:

  1. Trifft es zu, dass hierfür 30 Hektar fruchtbare Felder versiegelt werden müssten?
  2. Trifft es zu, dass es sich bei der geplanten Erweiterung des Grüngürtels sowieso schon um Grünflächen handelt, die nur umgewidmet werden?
  3. Trifft es zu, dass die Flächen bislang freigehalten wurden, weil sie als Frischluft bzw. Kaltluftentstehungsgebiet benötigt werden?
  4. Trifft es zu, dass es sich bereits um Ausgleichsflächen handelt, die erst kürzlich mit Steuergeldern aufwendig renaturiert wurden?
  5. Trifft es zu, dass die Freiflächen bislang dazu verwandt wurden, das Grundwasser aufzufüllen?
  6. Trifft es zu, dass sich dort seltene Tierarten angesiedelt haben und wenn ja, welche?

Ungeachtet der Beantwortung vorstehender Fragen wird der Magistrat nachdrücklich aufgefordert, von einer Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße abzusehen und seine diesbezügliche Prüfung und Planung einzustellen!

Begründung:

Der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat am 25.09.2020 ein Programm zur Entwicklung von Gewerbeflächen verabschiedet hat. Für die Versiegelung von Flächen in Nieder-Eschbach soll im Gegenzug der Grüngürtel wachsen, d.h. bestehende Freiflächen sollen umgewidmet werden. Der Magistrat lässt prüfen, ob nördlich des IKEA-Einrichtungshauses ein Gewerbegebiet entstehen könnte.

Zwischen dem schon bestehenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbachs und der Wohnbebauung befinden sich fruchtbare Felder. Aus gutem Grund wurde das Gebiet aufgrund ökologischer Bedenken nicht in die Strategiekarte des 2019 beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts aufgenommen.

In der aktuellen "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main" heißt es in der Vorbemerkung: "Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Damit ein gesundes und angenehmes Lebens- und Arbeitsumfeld in der Stadt erhalten bleibt, muss mit dem Wachstum an Wohnbebauung auch ein Wachstum an Grün einhergehen". Es ist deswegen geradezu absurd, dass man bestehendes Grün vernichtet, um danach über die Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden nachzudenken.

Die Nieder-Eschbacher haben zunehmend das Gefühl, abgehängt zu werden und dass der landwirtschaftlich geprägte Stadtteil zur willfährigen Verfügungsmasse wird: Braucht man Flächen für den Wohnungsbau, müssen Nieder-Eschbacher Äcker, die die Stadt mit Nahrungsmitteln versorgen, herhalten, braucht man Gewerbegebiete, versiegelt man "mir-nichts-Dir-nichts" die letzten verbliebenen wertvollen Naturräume und Frischluftschneisen.

Dieser Politik wird eine klare und unmissverständliche Absage erteilt!

Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2020Sie sind hier
    OFOF 303/15Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-Eschbach
    Ortsbeiratsantrag · AfD
  2. 23. Oktober 2020OMOM 6741Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 440Frischluftschneise und Naturschutz im neu zu planenden Gewerbegebiet Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 43 · 23.10.2020
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6741 2020 Die Vorlage OF 303/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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