Unterbringungssituation von Asylsuchenden in Frankfurt
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Unterbringungssituation von Asylsuchenden in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass die Zahl der Unterkunftsplätze ausreichend ist und die Situation sich seit 2015/2016 deutlich verbessert hat. Ziel ist es, die geforderte Aufnahmequote zu erreichen und die Notunterkünfte weiter zu reduzieren.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Die Zahl der Unterkunftsplätze für Menschen, für die die Stadt Frankfurt am Main eine Aufnahme- bzw. Unterkunftsverpflichtung hat, ist ausreichend. Es wurden neue Unterkünfte in Betrieb genommen und Notunterkünfte konnten geschlossen werden. 2015/2016 wurden die meisten Geflüchteten in Notunterkünften wie Turnhallen untergebracht. Seitdem hat sich die Unterbringungssituation deutlich verbessert. Alle Turnhallen werden wieder im regulären Sportbetrieb genutzt und die meisten Notunterkünfte konnten geschlossen werden. Ein Teil der Menschen konnte mit regulärem (Miet-) Wohnraum versorgt werden. Die nachfolgende Tabelle führt auf, wie viele Asylbewerber/Flüchtlinge seit 09/2019 vom RP Darmstadt der Stadt Frankfurt am Main zugewiesen wurden. Monat Personenzahl 2019-09 34 2019-10 28 2019-11 29 2019-12 18 2020-01 27 2020-02 30 2020-03 20 2020-04 7 2020-05 30 2020-06 21 2020-07 48 2020-08 38 2020-09 30. Das Aufnahmeminus liegt aktuell bei 15 Personen, so dass die geforderte Aufnahmequote nahezu wieder erreicht wird. Stand 02.11.2020: 4.254 Personen. 4.564 Personen (59 %). 4.296 Personen (Stand 28.09.2020, 56 %). Welche Kapazitäten bei Notunterbringungen genutzt werden müssen, hängt im Wesentlichen von der Entwicklung des Mietwohnungsmarktes ab. Dabei ist zu beachten, dass auf einen Teil der Gemeinschaftsunterkünfte nicht verzichtet werden kann, da Personen im Asylverfahren nach den Registrier-und Vergaberichtlinien nicht mit Wohnraum versorgt werden kann. Die Nutzung von Unterkunftsplätzen im Segment der Gemeinschafts- und Notunterkünfte erfolgte schon immer dynamisch und situationsbezogen. Nein. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main war auch bereits vor dem Jahr 2015 angespannt. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt am Main war und ist gegeben. Ein nicht unerheblicher Teil der Kosten wurde vom Land Hessen und vom Bund erstattet. Frankfurt am Main weist schon immer eine große Zahl von Menschen unterschiedlicher Herkunft auf. Das Gleiche gilt für Zuzüge. Die Bundesregierung hat Frankfurt am Main bisher noch keine Flüchtlinge aus Morija zugewiesen. Der Magistrat führt derzeit keine derartigen Gespräche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2020AA 771Unterbringungssituation von Asylsuchenden in FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
- 4. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 653Unterbringungssituation von Asylsuchenden in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER