Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Quote für geförderten Wohnungsbau von 30 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen und stattdessen kinderreiche Familien mit vergleichsweise günstigen Mietwohnungen zu unterstützen. Dies soll dem großen Bedarf an geförderten Wohnungen und der sozialen Not auf dem Wohnungsmarkt Rechnung tragen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Quote für geförderten Wohnungsbau von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden kann, wie bisher hälftig auf den ersten und zweiten Förderweg aufgeteilt, und ob 2. statt einem Anteil von zehn Prozent für preisreduzierte Eigentumswohnungen festzulegen, zehn Prozent der Wohnungen zu vergleichsweise günstigen Mieten an kinderreiche Familien vermietet werden können.
Begründung
Zu 1.: Der Bedarf an geförderten Wohnungen ist einfach zu groß, um den Anteil bei 30 Prozent zu belassen. Eine reiche Kommune wie Frankfurt kann sich einen Anteil von 50 Prozent geförderten Wohnungsbau leisten und sollte dies aus sozialen Gründen auch tun.
Zu 2.: Es ist in Zeiten sozialer Not gerade auf dem Wohnungsmarkt nicht einzusehen, dass Wohnungen als Eigentum verbilligt vergeben werden sollen. Besitz kann später vererbt werden, Besitz kann zur Spekulation missbraucht werden. Es gibt einen großen Bedarf an Wohnungen, die für kinderreiche Familien geeignet sind und wo die Vermieter überhaupt bereit sind, an kinderreiche Familien zu vermieten. Diesem Mangel soll durch die entsprechende Klausel abgeholfen werden. Diese Wohnungen sollten dann aber nicht als Eigentum, sondern nur zur Miete zu vergleichsweise günstigen Preisen zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2020OFOF 1244/6Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Mai 2020Sie sind hierOMOM 5943Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhenDirektanregung
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1692Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0