Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Quoten für gefördertes Wohnen, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sowie preisreduzierte Eigentumswohnungen beizubehalten, um ein ausgewogenes Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Dies soll insbesondere Haushalten mit mittleren Einkommen zugutekommen und die Entwicklung sozialgerechter Wohnquartiere fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat erwartet von der Umsetzung der Quoten für gefördertes Wohnen, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen, freifinanzierten Mietwohnungsbau und preisreduzierte Eigentumswohnungen gemäß "Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung" vom 07.05.2020 ein ausgewogenes Angebot an bezahlbaren Wohnformen. In der Summe entfallen 70 Prozent der neu entstehenden Bruttogrundfläche Wohnen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans auf die o. g. Wohnformen. Bundesweit ist diese Regelung einmalig, gerade wenn es um die Steuerung einer sozialgerechten Stadtentwicklung geht. Die verbleibenden 30 Prozent der Bruttogrundfläche Wohnen können frei von Bindungen entwickelt werden. Mit dem Baulandbeschluss wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit bei künftigen Wohnbaulandentwicklungen vielfältige Wohnquartiere und Nachbarschaften entstehen. Die im Baulandbeschluss vom 07.05.2020 festgelegten Quoten sollen beibehalten werden. Der Magistrat hat von den Stadtverordneten den Auftrag erhalten, den Stadtverordneten nach fünf Jahren einen Evaluationsbericht, der Vorschläge für ggf. erforderliche Anpassungen des Baulandbeschlusses beinhaltet, vorzulegen. Mit der 10 -Prozent -Quote für preisreduzierte Eigentumswohnungen des Baulandbeschlusses soll Haushalten mit mittleren Einkommen wieder ein bezahlbares Angebot an selbst genutztem Wohneigentum gemacht werden, das derzeit auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt nicht angeboten wird. Bedingung für den Erwerb des preisreduzierten Wohneigentums ist eine Verpflichtung zur ausschließlichen Selbstnutzung. Diese Festlegung steht der gleichzeitigen Bereitstellung eines preiswerten Mietwohnraumangebotes für Familien mit mehreren Kindern nicht entgegen. Ein derartiges Angebot wird durch die beiden Förderprogramme "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbarem Mietwohnungen: Förderwege 1 und 2" mit einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent sowie den frei finanzierten Miet- und Wohnungsbau abgedeckt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2020OFOF 1244/6Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Mai 2020OMOM 5943Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhenDirektanregung
- 25. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1692Zum Baulandbeschluss: Anteil geförderter Wohnungen erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab