Parken an der Bezirkssportanlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Parkmöglichkeiten an der Bezirkssportanlage zu schaffen, um die Erreichbarkeit für Rettungskräfte zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da im Sommer 2018 die Feuerwehr aufgrund von parkenden Fahrzeugen nicht zum Einsatzort gelangen konnte.
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Heinrich-Becker-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Randstreifen an der Bezirkssportanlage Parkgelegenheiten (Schaffung von ein Meter tiefen Parkbuchten in den nutzbaren Zwischenräumen durch Wegnahme des maroden Drahtzauns) einzurichten. Dazu soll das Gelände hinter dem Zaun einbezogen werden.
Begründung
Im Sommer 2018 brannte es in der Leo-Tolstoj-Straße. Die Berufsfeuerwehr wollte über die Heinrich-Becker-Straße zufahren. Dies war aber nicht möglich, da im Freibad wie auch auf der Bezirkssportanlage im Sommer Hochbetrieb ist und jedweder Platz zum Parken genutzt wird. Die Randstreifen an der Bezirkssportanlage (Autos parken schräg am Zaun) als auch gegenüber an der Eschbach waren zugeparkt und die Feuerwehr konnte nicht zum Einsatzort gelangen. Dies soll in der Zukunft nicht mehr passieren und Rettungskräfte sollten Einsatzorte ungehindert erreichen können. Bereits am 03.11.2006 wurde hierzu die Vorlage EA 11 beschlossen. Bezüglich der darauf erfolgten Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1848, fast ein Jahr später, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht möglich sei, ist auf Folgendes hinzuweisen: Eine durchgehende Grünfläche mit Bäumen besteht nicht mehr. Es sind nur noch zwei Bäume am Anfang der Bezirkssportanlage vorhanden (Bild 1). Ein erheblicher Eingriff in den Wurzelraum ist also nicht mehr zu befürchten. Man könnte die Parkbuchten so anlegen, dass die Fundamente der Beleuchtungs- und Flutlichtanlage und der Kabeltrasse unberührt bleiben, indem man die Parkbuchten in die Zwischenräume legt. Sofern moniert wird, die Herstellungskosten stünden in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen, ist auszuführen, dass der Nutzen darin bestünde, dass Menschen und Sachgüter durch Einsatzkräfte vor Gefahren geschützt als auch gerettet werden könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2020OFOF 261/15Parken an der BezirkssportanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5757Parken an der BezirkssportanlageDirektanregung
- 29. Mai 2020STST 1081Parken an der BezirkssportanlageStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 320Parken an der BezirkssportanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats